Hintergrund: Die Situation von Rückkehrern nach Serbien und Mazedonien
Serbien und Mazedonien verbieten eigenen Staatsangehörigen die Ausreise
EU unterstützt menschenrechtswidrige Maßnahmen
Seit Dezember 2009 besteht für Staatsangehörige der Länder Serbien und Mazedonien die Möglichkeit der visumsfreien Einreise in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Seitdem ist die Zahl der Asylanträge von serbischen und mazedonischen Staatsangehörigen in Deutschland sowie in anderen EU-Mitgliedstaaten stark angestiegen. Der Großteil der Asylsuchenden aus den beiden Ländern sind Minderheitenangehörige. So gehörten beispielsweise im Jahr 2011 mehr als 90% der Asylsuchenden aus Serbien der Minderheit der Roma an. Die Situation der Roma und anderer Minderheitenangehöriger ist sowohl in Serbien als auch in Mazedonien von Diskriminierung, Gewalt und Armut geprägt. Der Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt bleibt Roma weitestgehend versperrt. Sie werden in Elendsviertel am Stadtrand gedrängt und müssen in den meisten Fällen ein menschenunwürdiges Leben am Rande der Gesellschaft führen. Hinzu kommen rassistische Übergriffe und Anfeindungen seitens der Mehrheitsgesellschaft.
In der Hoffnung auf ein besseres und vor allem sicheres Leben fliehen Roma deshalb zunehmend auch nach Deutschland. Viele von ihnen sind Rückkehrer, die bereits in Deutschland gelebt haben. Sie wurden im Zuge des Rückübernahmeabkommens zwischen Deutschland und Serbien entweder abgeschoben oder sind, um einer Abschiebung vorzubeugen, eigenständig „freiwillig“ ausgereist.
Trotz der äußerst prekären Situation von Roma in den genannten Staaten tendieren die Schutzquoten der Asylanträge in Deutschland gegen Null. Anstatt die steigenden Asylanträge als Symptom für die fortwährenden Diskriminierungen, Marginalisierungen und des anhaltenden Antiziganismus zu sehen, wie es der Menschenrechtskommisar des Europarates, Thomas Hammarberg, in seiner Stellungnahme vom 22.11.2011 verdeutlicht, werden Roma sowohl in Deutschland als auch in Serbien und Mazedonien im öffentlichen Diskurs als „Asylbetrüger“ diffamiert.
Auf Druck der Europäischen Union, die vor dem Hintergrund der ansteigenden Asylantragszahlen damit droht die Visumsfreiheit für Staatsangehörige beider Länder erneut einzuschränken, greifen die Regierungen Serbiens und Mazedoniens zunehmend zu Maßnahmen gegen die eigenen StaatsbürgerInnen. Diese Maßnahmen verletzen grundlegende Menschenrechte. Hierzu gehören unter anderem verstärkte Ausreisekontrollen, wodurch den eigenen Staatsangehörigen die Ausreise verwehrt wird, sobald der Verdacht besteht, die Personen könnten in einem anderen Staat Asyl beantragen. Sowohl Thomas Hammarberg als auch die Menschenrechtsorganisation Chachipe e.V. berichten, dass im Rahmen dieser Kontrollen vor allem Roma kontrolliert und an der Ausreise gehindert werden. Bei einer Rückkehr droht abgelehnten Asylsuchenden der Pass entzogen oder mit einem Vermerk gekennzeichnet zu werden, was zur Folge hat, dass keine Sozialleistungen beantragt werden können und der Zugang zu medizinischer Versorgung unmöglich gemacht wird. In Mazedonien existiert bereits ein Gesetz, das die Asylantragstellung in einem anderen Land unter Strafe stellt. Die Einführung eines ähnlichen Gesetzes ist in Serbien geplant.
Mit diesen Maßnahmen verstoßen Serbien und Mazedonien gegen internationales Recht. Sowohl das Recht in einem anderen Staat um Asyl nachzusuchen als auch das Recht das eigene Land zu verlassen sind grundlegenden Menschenrechte, die sowohl in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als auch in der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert sind.
Nachstehend finden Sie einige aktuelle Materialien, die die oben beschriebenen Entwicklungen dokumentieren.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite von Chachipe e.V.
Gerne können Sie sich für weitere Hintergrundinformationen sowie bei Rückfragen auch telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.
- Brief von Karin Waringo (Chachipe e.V.) an die mazedonischen Behörden (3.August 2011)
- Bundestagsdrucksache 178747: Beschränkung der Reisefreiheit von Roma, 14.3.2012
- Regional Minority Center (Belgrad) und Flüchtlingsrat NRW : "Die Visaliberalisierung und das Asylrecht"
- Chachipe e.V.: Selective Freedom, Bericht zur Einschränkung der Reisefreiheit in den Balkanstaaten, 27.6.2012
- Deutsche Welle: Artikel Roma in Mazedonien, 13.6.2012
- Karin Waringo (Chachipe e.V.): Vortrag Mai 2012
- Kölner Stadtanzeiger: Artikel Roma in Serbien, 17.3.2012
Einen Überblick über die Situation von Roma in Serbien bietet auch die Dokumenation „Von Belgrad bis Skopje“ der münsteraner Filmemacherin Katrin Schnieders. Gemeinsam mit Elvira Ajvazi, Münsteraner Roma Aktivistin und Kulturmittlerin, reiste Katrin Schnieders Anfang März 2012 in die Herkunftsregionen vieler Münsteraner Roma.
Die 25 minütige Reisedokumentation „Von Belgrad bis Skopje“ gibt einen Einblick in die Lage vieler Roma in Serbien und Mazedonien. Besonderes Augenmerk wird auf die Situation der aus Deutschland und Westeuropa zurück gekehrten oder abgeschobenen Roma geworfen.
Weiterführende Informationen zu dieser Dokumentation sowie die Kontaktdaten von Katrin Schnieders über die der Film erhältlich ist, finden Sie hier.
Die Interviews, die Katrin Schnieders und Elvira Ajvazi im Rahmen ihrer Reise mit MitarbeiterInnen von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen geführt haben, finden Sie nachstehend als pdf-Dokumente.