Wie die Verweigerung sozialer Rechte zum Mittel der Migrationsverhinderung wird


Vielen Migrant*innen, vor allem Geflüchteten, aber auch Unionsbürger*innen, werden in Deutschland soziale Menschenrechte verweigert. Diese Missachtung von Menschenrechtsabkommen, von Völkerrecht und des Grundgesetzes wird zunehmend als Mittel zur Migrationsverhinderung genutzt: Selbst die Gewährleistung sozialer Menschenrechte wird dem Primat „Durchsetzung der Ausreisepflicht“ und „Vermeidung von Pull-Faktoren“ untergeordnet.
 
In der Praxis heißt das: Arbeitsverbote werden verhängt, das Existenzminimum wird verweigert, die Unterbringung bei Obdachlosigkeit wird abgelehnt, der Umzug in eine andere Stadt wird verboten, die Unverletzlichkeit der Wohnung wird eingeschränkt, die Gesundheitsversorgung wird zur Notfallmedizin.

Wo finden die sozialen Rechte ihre Grundlagen und wie werden sie in der Praxis missachtet? Und vor allem: Was ist dagegen zu tun? Darum soll es in der Veranstaltung gehen.

Referent ist Claudius Voigt von der GGUA Flüchtlingshilfe.
Eine gemeinsame Veranstaltung des Bündnis gegen Abschiebung und der GGUA Flüchtlingshilfe mit Eine Welt Forum Münster, Flüchtlingshilfe Roxel, Flüchtlingsnetzwerk Hiltrup, Pax Christi Münster.

Montag, 17. Februar 2020, 20 Uhr
Stadtbücherei Münster
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