Kindergeldstreichung für nicht-erwerbstätige Unionsbürger*innen ab morgen (18. Juli) in Kraft

Heute ist im Bundesgesetzblatt das so genannte „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ veröffentlich worden und tritt damit morgen in Kraft.
 
Mit dem Gesetz werden
die Kontrollkompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stark ausgeweitet,
das Anbieten und Nachfragen von Arbeitskraft in „Tagelöhnerbörsen“ verboten
und vor allem der Kindergeldanspruch für nicht-erwerbstätige oder arbeitsuchende Unionsbürger*innen in vielen Fällen gestrichen. Der Kindergeldausschluss gilt künftig für Unionsbürger*innen

  • in den ersten drei Monaten des Aufenthalts, wenn noch keine Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder selbstständiger Tätigkeit erzielt werden,
  • und auch nach den ersten drei Monaten, wenn kein Freizügigkeitsrecht als Arbeitnehmer*in, Selbstständige, fortgeltender Arbeitnehmer*innen- oder Selbstständigenstatus nach unfreiwilligem Verlust der Arbeit, Freizügigkeitsrecht als Familienangehörige*r oder Daueraufenthaltsrecht erfüllt ist.
  • Bei Ablehnungen des Kindergeldantrags aus diesem Grund müssen die Familienkassen dies der Ausländerbehörde melden, es drohen somit verstärkte Verlustfeststellungen, die Familienkassen werden indirekt zu einer ausländerrechtlichen Kontrollbehörde.
  • Die Kindergeldausschlüsse ist für Kindergeldfestsetzungen anzuwenden, die Zeiträume betreffen, die nach dem 31. Juli 2019 beginnen.

 
Die Kindergeldausschlüsse sind mit großer Wahrscheinlichkeit und nach Überzeugung der meisten Sachverständigen europarechtswidrig. Zudem werden sie auf dem Rücken von Kindern die prekäre soziale Situation einiger Unionsbürger*innen, die (noch) keine Arbeit gefunden haben, weiter verstärken – zumal diese auch von Leistungen des SGB II ausgeschlossen sind. Die Neuregelung verstärkt die Gefahr der sozialen Verelendung. Die Familienkassen werden – wie schon seit längerer Zeit die Jobcenter und Sozialämter –  zu einer „Ersatz-Ausländerbehörde“, die den Freizügigkeitsstatus zu prüfen haben und durch die obligatorischen Meldepflichten zu verstärkten Verlustfeststellungen führen werden. Unionsbürger*innen werden somit nicht nur sozialrechtlich, sondern auch ausländerrechtlich zunehmend in einen Status permanenter Unsicherheit und Prekarisierung gedrängt. Mit „Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch“ hat das alles überhaupt nichts zu tun. Vielmehr geht es um die systematische Verweigerung sozialer Rechte für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe.

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