Keine Ungleichbehandlung einkommensschwacher Gruppen!

Schreiben an das BMAS zu den Corona-Hilfen

In den letzten Tagen haben die Bundesregierung bzw. der Koalitionsausschuss mehrere sozialrechtliche Sonderregelungen für einkommensschwache Personenkreise umgesetzt bzw. beschlossen. Dies sind insbesondere:
– Einmaliger Kinderbonus von 150 Euro zusätzlich zum Kindergeld
– Einmaliger „Corona-Zuschlag“ von 150 Euro für „erwachsene Grundsicherungsempfänger*innen“
– Zuschuss von i.d.R. 350 Euro für Digitalausstattung für Schüler*innen im SGB-II-Bezug
– Kostenlose medizinische Masken für SGB-II-Bezieher*innen.

Ein ganzer Teil der einkommensschwachen Menschen in Deutschland droht jedoch bei diesen Hilfen leer auszugehen: Insbesondere geflüchtete Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung und Duldung dürften viele der verabredeten Zuschüsse nicht erhalten können. Dasselbe gilt für bestimmte EU-Bürger*innen, die weit unterhalb der Armutsgrenze leben müssen, weil sie aufgrund der gesetzlichen Ausschlussregelungen noch nicht einmal SGB-II / XII-Leistungen bzw. Kindergeld erhalten. Auch einkommensschwache Personen, die Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten, drohen außen vor zu bleiben. Diese Ungleichbehandlung zulasten der einkommensschwächsten Gruppen ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.

Deshalb haben wir (Tacheles Sozialhilfe e.V. Wuppertal und GGUA Flüchtlingshilfe e.V. Münster) ein gemeinsames Schreiben an das BMAS geschickt, um auf diese Problematik hinzuweisen und auf eine Lösung hinzuwirken.
In dem Schreiben gibt es auch eine detaillierte Darstellung der Rechts- und Weisungslage insbesondere zur Übernahme der PC-Ausstattung für Schüler*innen.

Kontakt

GGUA Flüchtlingshilfe
Hafenstraße 3–5 (2. Etage)
48153 Münster

Email: info(at)ggua.de
Telefon: 0251 / 14486-0
Fax:       0251 / 14486-10

Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
9–12:30 Uhr
Montag und Donnerstag
14–18 Uhr