Hamburg: Flüchtlinge werden Gewerkschafter_innen

Die als Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ bekannt gewordenen Flüchtlinge aus Libyen haben sich entschieden, Mitglied der Gewerkschaft ver.di zu werden. Die Gewerkschaft Ver.di will sich für den legalen Aufenthalt der afrikanischen Flüchtlinge in Hamburg stark machen - doch der Senat blockt.

Die Flüchtlinge leben zur Zeit in Hamburg in Kirchengemeinden, bei Unterstützer_innen oder auf der Straße ohne Anspruch auf Sozialleistungen oder eine Arbeitserlaubnis. Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis aus Italien, mit der sie sich nach dem deutschen Gesetz nur als Tourist_innen in Deutschland aufhalten dürfen - obwohl in Italien ebenfalls oftmals keinerlei soziale Unterstützung geleistet wird und viele auch dort auf der Straße leben müssen.

 

Die ca. 300 Flüchtlinge haben in Libyen gearbeitet als Ingenieur_innen, Journalist_innen, Automechaniker_innen, Bauarbeiter_innen oder Friseur_innen und hatten nie die Absicht nach Deutschland zu kommen. Der Krieg gegen Libyen hat ihnen dann keine andere Wahl gelassen.

„Mit diesem Schritt“, so Asuquo Udo, einer der Sprecher_innen der Flüchtlinge, „zeigen wir, dass wir Teil der Gesellschaft in Hamburg sein wollen und auf Unterstützung setzen. Wir können und wollen nicht zurück in ein Elend - sei es in Italien oder in afrikanischen Staaten.“

Dazu der ver.di-Fachbereichsleiter für Besondere Dienstleistungen Peter Bremme: “ Wir heißen die Flüchtlinge willkommen und wollen die Beschäftigten in Hamburg mit den neuen Mitgliedern aus Libyen in einen Dialog bringen, um die Forderungen der Flüchtlinge auf eine breitere Basis zu stellen. Wir unterstützen ausdrücklich die Forderungen der Geflüchteten aus Libyen auf Wohnung, freien Zugang zum Arbeitsmarkt, freien Zugang zu Bildung, freien Zugang zu medizinischer und sozialer Versorgung und freier Wahl des Aufenthaltsortes bzw. Wohnortes innerhalb der EU.“

„Hamburg hat die Chance, zu zeigen“, so Bremme weiter, “dass eine hanseatische „Willkommenskultur“, die Menschen nicht nach Nützlichkeitsaspekten sortiert. Die Politik kann den Weg frei machen durch Aktivierung des § 23 Aufenthaltsgesetz. Das ermöglicht den Flüchtlingen legalen Aufenthalt in Hamburg.“

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Weitere Berichte im Hamburger Abendblatt und altona.info

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