Gesetzentwurf zur Änderung des FreizügG

Den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern gibt es hier.
 
Inhalte sind vor allem:
– die Einführung eines Aufenthaltsrechts für drittstaatsangehörige „nahestehende Personen“ von Unionsbürger*innen. Unter diesen Begriff fallen Verwandte in der Seitenlinie (z.B. Geschwister, Onkel, Tante, Neffen und Nichten), Pflegekinder oder Mündel sowie nicht offiziell eingetragene „Lebensgefährt*innen“.  Die „Erleichterung“ eines Familiennachzugs für diese Gruppen erfolgt aufgrund klarer EU-Vorgaben, wird allerdings im Gesetzentwurf sehr restriktiv umgesetzt.
– die Regelung des Aufenthalts von britischen Staatsangehörigen nach Ende des Übergangszeitraums ab 1. Januar 2021 sowie
– die Streichung der „fiktiven Prüfung“ eines Aufenthaltsrechts nach dem AufenthG für Unionsbürger*innen und damit weitere Ausschlüsse von existenzsichernden Leistungen.

Völlig inakzeptabel ist dabei der letzte Punkt: Denn dies wird dazu führen, dass noch mehr Unionsbürger*innen oder ihre Familienangehörigen, die über einen objektiven Aufenthaltsgrund verfügen, von existenzsichernden Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Dies betrifft insbesondere nicht verheiratete Elternteile mit gemeinsamen Kindern, Schwangere vor der Geburt des Kindes oder Personen mit schweren Erkrankungen sowie andere Härtefälle – die die entsprechende Aufenthaltserlaubnis nur deshalb nicht erhalten, weil sie Unionsbürger*innen sind. Die Bundesregierung will diese besonders schutzbedürftigen Gruppen nun gezielt von einem Anspruch auf reguläre SGB-II/XII-Leistungen ausschließen, nachdem zuvor viele Sozialgerichte die Erbringung von existenzsichernden Leistungen angeordnet hatten.

Hier ist eine Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zu dem Gesetzentwurf mit einer ausführlichen Bewertung des geplanten Sozialleistungsausschlusses für Unionsbürger*innen mit fiktivem Aufenthaltsrecht (ab S. 9).

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