Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht VIII

nach Fotos von Henning Schacht (Horst Seehofer) und Nilz Böhme (Burkhard Lischka)

Verschiedene Ausschüsse des Bundesrats haben erfreulicherweise empfohlen, zum Geordnete Entrechtungsgesetz, zum AsylbLG-Änderungsgesetz und zum Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die Gesetze „grundlegend zu überarbeiten“. Unter anderem soll dort auch festgestellt werden, dass das Geordnete Entrechtungsgesetz zustimmungspflichtig ist, was die Bundesregierung bislang verneint. Als zustimmungspflichtig gilt bislang nur das Änderungsgesetz zum AsylbLG.

Die Begründungen in den Stellungnahmen der BR-Ausschüsse dazu sind in Teilen sehr lesenswert:
Empfehlungen zum Dritten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Empfehlungen zum Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Empfehlungen zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung

Der Bundesrat wird sich am 28. Juni in seiner Sitzung damit beschäftigen.
Die Frage ist, ob die Vertreter*innen der Landesregierungen der Auffassung der BR-Fachausschüsse folgen werden.

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