Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht IX

Der Bundesrat hat heute das vom Bundestag beschlossene „Migrationspaket“ gebilligt, darunter auch die Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und der Kindergeldausschluss für arbeitsuchende Unionsbürger*innen in den ersten drei Monaten, die mit den rot-grünen Stimmen in den Landesregierungen hätten verhindert werden können. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ wegen der unionsrechtswidrigen Abschiebungshaft in regulären Haftanstalten und die diesbezügliche Feststellung der Zustimmungspflichtigkeit des Bundesrates wurde auf Druck von Union und SPD verhindert.
Die Gesetze werden nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Sie sollen am Tag (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) bzw. einen Monat (Asylbewerberleistungsgesetz) nach der Verkündung in Kraft treten.

Hier eine Übersicht der Änderungen im sogenannten Migrationspaket und weiteren Gesetzesentwürfen, hier eine Arbeitshilfe zu den zentralen Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz/Duldungsgesetz sowie Grafiken der Neuregelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz und im Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung.

Es gibt an diesem Schwarzen Tag nur wenig Positives zu berichten: Mit Verabschiedung des „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes“ haben ab 1. August 2019 auch Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung Anspruch auf die meisten Leistungen der Ausbildungsförderung. Die Förderlücke im AsylbLG während einer Ausbildung wird weitgehend geschlossen. Der Zugang zu Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen wird ab 1. August ebenfalls für einige Gruppen geöffnet. Und für Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten wird auch im AsylbLG endlich ein Freibetrag von 200 Euro eingeführt.
Diese wenigen Verbesserungen wurden erkauft durch teils drakonische Verschärfungen, die in einigen Bereichen zu einer weiteren Verrohung beim Vollzug des Aufenthaltsrechts führen werden. Einige Regelungen – insbesondere im „Geordnete Entrechtungsgesetz“ – vermitteln den Eindruck, als säßen die Rechtsradikalen längst mit am Kabinettstisch. Dass Sozialdemokrat*innen (und jedenfalls beim AsylblG auch Grüne) dies mitgemacht haben, ist ein Armutszeugnis!

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