Einreisen aus der Ukraine nach Auslaufen der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

Die bisherige Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist bislang nicht verlängert worden, so dass sie für Einreisen seit dem 5. März 2024 nicht mehr gilt. BMI teilt nun mit, dass eine (rückwirkende) Verlängerung der Verordnung geprüft werde. Bis dahin sei die Einreise in vielen Fällen aufgrund anderer Rechtsgrundlagen weiterhin visumfrei möglich (mit biometrischem Pass, ukrainischer ID-Karte, Drittstaatsangehörige mit internationalem Schutz in der Ukraine). Dies gilt allerdings nicht für Drittstaatsangehörige ohne Internationalen Schutzstatus in der Ukraine – die Ungleichbehandlung verschärft sich also nochmals.

Und das BMI nimmt auch nicht zu der Frage Stellung, ob die visumfreie Einreise auch dann erlaubt ist, wenn man von vornherein einen Daueraufenthalt und nicht nur einen Kurzaufenthalt in Deutschland plant und dies an der Grenze auch so sagt. Es gibt bereits Berichte aus Beratungsstellen über Zurückweisungen an der deutschen Grenze und auch über die Einleitung von Strafverfahren wegen „unerlaubter Einreise“! Es wäre durchaus hilfreich gewesen, wenn das BMI nicht erst nach, sondern vor Ablauf des Einreisestichtags in der UkraineAufenthÜV deren Verlängerung geprüft hätte.

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