Bürgerkrieg: NRW nimmt 1.000 Familienangehörige aus Syrien auf

Jetzt hat auch NRW als sechstes Bundesland ein eigenes Aufnahmekontingent für syrische Flüchtlinge angekündigt. Damit können in diesen Ländern lebende syrische Familien sich um die Aufnahme ihrer Lieben bemühen. Kritisch sehen wir allerdings, dass sie für deren Unterkunft, Lebensunterhalt und Krankenversicherung haften sollen - das lässt befürchten, dass die Rettung nach Deutschland zu einer Frage des Geldbeutels wird - was nicht passieren darf!

Leider bleibt NRW mit seinen Überlegungen zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge deutlich unter den Erwartungen.

So soll die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen, die Familienangehörige (1. oder 2. Grades) in NRW haben auf 1.000 Personen beschränkt werden. Zudem lässt sich aus der Pressemitteilung herauslesen, dass auch NRW die Aufnahme davon abhängig macht, dass die in NRW lebenden Familienangehörigen eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Zwar ist die Verpflichtungserklärung nicht explizit genannt. Allerdings heißt es in der Pressemitteilung, dass sich die Verwandten vor der Einreise der Familienangehörigen verpflichten müssten für den Lebensunterhalt aufzukommen. Da die anderen Bundesländer, die bereits eine Aufnahmeanordnung erlassen haben, auch diese Schranke eingebaut haben, gehen wir davon aus, dass sich in der Aufnahmeanordnung explizit die Voraussetzung der Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG wiederfinden wird.

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