Aktuelles Positionspapier des Deutschen Städtetags zu geduldeten Personen

In diesem lesenswertem Papier finden sich viele Aussagen/ Positionen/ Forderungen, die auch von uns und den Wohlfahrtsverbänden immer wieder vertreten werden. Insbesondere zieht sich durch das gesamte Papier die Forderung nach der Öffnung der Integrationskurse unabhängig vom Aufenthaltsstatus und einer vermeintlichen Bleibeperspektive.
Anbei ein paar Auszüge:

„Ohne eine sinnstiftende Tagesstruktur zeigen sich nach den kommunalen Erfahrungen vor allem für junge Geduldete oftmals problematische Folgen: Der Verlust von mitgebrachten Fertigkeiten, Selbstwertgefühl und Selbstorganisation sowie schwere psychische oder physische gesundheitliche Folgen sind zu verzeichnen. Ein gesellschaftliches Risiko ist ein Hinwenden zu radikalen Gruppierungen, ein Abgleiten in die Kriminalität und Gewalt, aber auch Suchtverhalten. Dies steigert die Ressentiments gegen die Gruppe der nach Deutschland geflohenen und um Asyl nachsuchenden Menschen insgesamt.“ (S.6)

„Es bedarf daher Angebote, die sich auch an Geduldete richten, eventuell auch einer Öffnung der bestehenden Regelangebote. Die Städte halten eine „Grundversorgung“ von Geduldeten mit alltagsstrukturierenden Angeboten für notwendig, besser noch ist der Zugang für alle zu Bildung und Beschäftigung.“ (S.7)

„Ein weiteres Beispiel stellt die sog. ‚Duldung light‘ dar. Dabei handelt es sich um eine neue Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht für Personen mit ungeklärter Identität. Damit verbunden sind u.a. Arbeits- und Ausbildungsverbote, um auf eine Identitätsklärung durch Betroffene hinzuwirken. Hinzu kommen dauerhafte Arbeitsverbote für Personen aus sicheren Herkunftsländern. Aber auch diese Personen werden zu einem überwiegenden Teil über einen langen Zeitraum, teilweise dauerhaft in den Städten leben. Weder die ‚Duldung light‘ noch die Einstufung der Herkunftsstaaten als sicher führen zu einer unmittelbaren Rückführung, sondern schaffen mit dem Ausschluss von Integrationsmaßnahmen neue Probleme für die Städte und verschlechtern die Lebenssituation der Betroffenen. Im Sinne des gesellschaftlichen Friedens ist auch für diesen Personenkreis ein Mindestmaß an unterstützenden Maßnahmen notwendig.“ (S.8)

„Die Anwendungszahlen der bestehenden Bleiberechtsregelungen (§§ 25a und 25b AufenthG) bleiben weit hinter den Erwartungen zurück und damit die Problematik der langjährigen Kettenduldungen bestehen. Dies liegt an verschiedenen Faktoren. In den Fällen, in denen es aus verschiedenen Gründen nicht gelungen ist, einen geduldeten Menschen nach einem mehrjährigen Aufenthalt in ein Bleiberecht zu bringen oder eine Ausreisepflicht durchzusetzen, muss es weitere gesetzliche Wege geben, Bleiberechtsperspektiven zu ermöglichen. Die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts kann problematisch sein, da manche Geduldete aufgrund fehlender Berufsausbildung, Berufserfahrung oder fehlender Arbeitserlaubnis über wenig Einkommen verfügen. Auch der Nachweis des notwendigen Sprachniveaus stellt für manche langfristig Geduldete eine Hürde dar. Hier sollten Geduldeten, die ansonsten die Anforderungen erfüllen und sich nachweislich um Integration bemühen, durch eine Erweiterung der Anforderungen eine Bleiberechtsperspektive eröffnet werden. Zudem müssen die Städte die ihnen eingeräumten Handlungsspielräume der Bleiberechtsregelungen nutzen.

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