Abschottungspraxis Griechenlands

verstößt gegen das Völkerrecht

Foto: Grunert

Der unabhängige Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem im Auftrag von Ulla Jelpke (DIE LINKE) erstellten Gutachten zu dem recht eindeutigen Ergebnis, dass die aktuelle Abschottungspraxis Griechenlands gegen das Völkerrecht verstößt.

Das betrifft sowohl die hermetische und auch sehr gewaltsame Abschottung gegenüber Schutzsuchenden, die keine Chance erhielten, ein Asylgesuch geltend zu machen, als auch die Aussetzung des Asylrechts und die - inzwischen offenbar zurückgenommene - Ankündigung, nach dem 1.3. eingereiste Schutzsuchende ohne individuelle Asylprüfung in ihre Herkunftsländer oder in Transitstaaten abschieben zu wollen.

Das Gutachten enthält auch sehr hilfreiche und überzeugende Ausführungen zum EGMR-Urteil N.D. und N.T., das von rechten PolitikerInnen so fehlinterpretiert wurde, als ob der EGMR illegale pushbacks von Schutzsuchen erlaubt habe. Das Gegenteil ist der Fall: Schutzsuchende müssen eine legale und sichere Möglichkeit erhalten, ihr Asylgesuch geltend machen zu können.

Ulla Jelpke: „Es ist unerträglich, dass die EU-Kommission und die Bundesregierung dem völkerrechtswidrigen Treiben Griechenlands öffentlich Beifall gespendet haben, statt die konsequente Einhaltung der Menschenrechte einzufordern, wie sie es sonst immer tun.“

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