Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Aufenthaltsgestattung und mit Duldung

Übersichten von Projekt Q

Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung ist mittlerweile derart komplex, dass alle Beteiligten den Überblick verlieren. Neue Beschäftigungsverbote und neue „sichere Herkunftsstaaten“ führen dazu, dass der „Sofort-in-Arbeit“-Plan von Bundesinnenminister Dobrindt sich als Täuschung entpuppt hat. Betroffene – oft aus der Türkei – fürchten ihre schon begonnene Ausbildung abbrechen zu müssen, wenn ihr Asylantrag abgelehnt werden sollte. Vieles ist nach den Gesetzesänderungen noch unklar, es fehlen Anwendungshinweise, Ländererlasse und Gerichtsentscheidungen.

Auf einiges haben wir daher auch keine Antwort. Das, was wir glauben zu wissen, haben wir so kurz wie möglich in zwei jeweils zweiseitigen Übersichten zusammengefasst:
Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Aufenthaltsgestattung (in Landeseinrichtungen und außerhalb von Landeseinrichtungen)
Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Duldung (in Landeseinrichtungen und außerhalb von Landeseinrichtungen).

Wie es solche Kurzübersichten an sich haben, ist nicht jedes Detail enthalten und kann vieles auch nicht genauer erklärt werden. Vielleicht hilft es trotzdem.
Wer Fehler oder Lücken findet, melde sich gern. Wir freuen uns darüber.

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