Wie lange ist vorübergehend?

Information des Sachverständigenrat für Integration und Migration

Drei Jahre Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, rund 4,3 Millionen geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in Europa – etwa 1,2 Millionen davon in Deutschland – sowie zum Teil unkonventionelle Pläne des neuen US-Präsidenten zur Befriedung des Landes: Die aktuelle Situation ist weiter unsicher. Ein erster Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensverhandlungen im Laufe des Jahres 2025 scheinen möglich. Welche Auswirkungen dies auf die Rückkehrbereitschaft und die Rückkehrmöglichkeiten der Kriegsflüchtlinge haben wird, ist aber noch nicht absehbar. Der gemeinsam auf EU-Ebene vereinbarte vorübergehende Schutz gilt noch genau ein Jahr – bis zum 4. März 2026. Was passiert danach? Welche aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten stehen denjenigen zur Verfügung, die zu diesem Zeitpunkt nicht in ihr Heimatland zurückkehren möchten oder können? Was könnte die EU noch regeln und welche Vorkehrungen sollte die neue Bundesregierung treffen?

Zu diesen Fragen hat der wissenschaftliche Stab des SVR jetzt eine neue Kurzinformation veröffentlicht mit dem Titel „Wie lange ist vorübergehend? Zum temporären Schutz und aktuellen Optionen für ukrainische Kriegsflüchtlinge“. Sie knüpft an die bereits 2024 veröffentlichte SVR-Studie zu Aufenthalts- und Mobilitätsoptionen ukrainischer Geflüchteter an.

Die Kurzinformation können Sie hier herunterladen.

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