Wer bekommt den 300-Euro-Corona-Kinderbonus?

Wer in mindestens einem Monat im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld hat, erhält auch den Corona-Kinderbonus von 300 Euro.
Der Kinderbonus wird - anders als das Kindergeld – nicht auf Sozialleistungen nach AsylbLG, SGB II und SGB XII angerechnet.

In dem ausführlichen Fachinfo des Flüchtlingsrats Berlin zum Corona-Kinderbonus für Geflüchtete werden die nach Aufenthaltsstatus und Herkunftsland unterschiedlichen Ansprüche Geflüchteter auf das Kindergeld erläutert und Hinweise zur Antragstellung und zur Nichtanrechnung des Kinderbonus auf Sozialleistungen gegeben.