Volkers Stimme fehlt

Zum Todestag von Volker Maria Hügel

Volkers Stimme fehlt. Vor genau einem Jahr, am 21. April 2022, verstarb unser Kollege, Freund und Gründungsvater der GGUA Flüchtlingshilfe im Alter von 69 Jahren. Seit einem Jahr müssen wir damit leben, dass er nicht mehr da ist. Noch immer müssen wir feststellen: Volker fehlt. Vielleicht mehr denn je.

Wenn jemand die Stimme erhoben hat, donnernd und mit scharfen Worten, für die Rechte der Rom*nja – dann war es Volker. Er hat immer wieder für ihr Bleiberecht gekämpft, für die vergessenen Opfer des Holocaust. Er wurde nicht müde, die historische Verantwortung Deutschlands einzufordern, auch dann,  wenn es kaum jemand mehr hören wollte. Es war für ihn unerträglich, dass Rom*nja abgeschoben werden aus dem Land der Täter*innen, entsorgt in die Slums und die Perspektivlosigkeit der Westbalkanstaaten, nach Moldau, nach Georgien. Kaum jemand hat sich so laut und so hartnäckig für ein Bleiberecht von Rom*nja eingesetzt, eine Forderung, die Volker aufgrund der deutschen Geschichte als Verpflichtung sah. Es packte ihn ein heiliger Zorn, mit ansehen zu müssen, dass diese Verpflichtung konsequent ignoriert wurde – und nach wie vor wird. Volkers Stimme fehlt.

Die Durchsetzung der Kinderrechte waren ein Thema, das Volker mit ähnlicher Leidenschaft eingefordert hat: Die UN-Kinderrechtskonvention schreibt vor, dass bei allen behördlichen Entscheidungen das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden muss. „Diese Verpflichtung wird konsequent mit Füßen getreten“, musste Volker feststellen. Von insgesamt knapp 13.000 Menschen, die im Jahr 2022 aus Deutschland abgeschoben worden sind, waren fast 2.200 Kinder und Jugendliche. Dient eine Abschiebung dem Wohl des Kindes? Wohl kaum. Dient es dem Wohl des Kindes, wenn es mit seiner Familie monatelang in einem Landeslager leben muss, ohne die Schule besuchen zu können? Dient es dem Wohl des Kindes, wenn es jahrelang nur mit einer Duldung und in ständiger Angst vor der Abschiebung lebt? „Kinder sind keine bloßen Anhängsel ihrer Eltern“, sagte Volker. „Sie haben Rechte, und diese Rechte müssen umgesetzt werden.“ Volkers Stimme fehlt.

Der Kampf gegen die „Doppelbestrafung“ von straffälligen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit war ein anderes Feld, das Volker beackerte. Populistischen Forderungen getreu Gerhard Schröders Stammtischmotto „Straftäter am Kragen packen und raus“ setzte Volker immer wieder entgegen: „Wir haben ein auf Resozialisierung ausgerichtetes Strafrecht. Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gilt das jedoch nicht: Sie werden nach Verbüßung der Strafe abgeschoben. Das ist eine Doppelbestrafung.“ Und: „Für Straftäter*innen ist das Strafrecht da und nicht das Ausländerrecht.“ Volker hat sich für Gleiche Rechte auch von Menschen, die Straftaten begangen haben, eingesetzt – auch wenn er wusste, dass er damit auf verlorenem Posten stand. Volkers Stimme fehlt.

Und schließlich die Sortierung von Menschen nach Nützlichkeit: Volker hielt nichts davon, dass Menschen sich ihr Bleiberecht „verdienen“ müssen, dass die „gut Integrierten“ eine Chance bekommen, die anderen nicht. Er hatte ein großes Herz für „die Verrückten, die seitlich Umgeknickten“, wie es Hanns Dieter Hüsch mal in einem Lied ausgedrückt hatte. Volker bewunderte Hanns Dieter Hüsch. „Auch der 60-jähriger, arbeitslose, alkoholkranke Mann muss ein Bleiberecht bekommen und nicht nur der leistungsfähige 25-Jährige, der die üblichen Kriterien erfüllt: arbeitet, spricht gut deutsch, nicht straffällig!“  Was Volker wohl zum „Chancenaufenthaltsrecht“ gesagt hätte? Die neoliberale Verwertbarkeitslogik im Aufenthaltsrecht war ihm zuwider. Er hat dies bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit vertreten. Volkers Stimme fehlt – uns Kolleg*innen und Freund*innen in der GGUA und sehr vielen anderen.

Volker fehlt.

 

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