Verwaltungspraxis als Hürde für die Arbeitsmarktteilhabe?

Ergebnisse der Umfrage der WIR-Netzwerke

Das WIR-Netzwerk hat eine Umfrage zur Problematig von nicht rechtzeitigt verlängerten Aufenthaltspapieren durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse dieser Umfrage sind nun veröffentlicht.
Auf der Homepage des NIFA heißt es dazu:

In dem vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Programm „WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ sind 41 Netzwerke, die i. d. R. aus mehreren Projektträgern bestehen, mit dem Ziel tätig, Geflüchtete bei der Arbeitsmarktintegration zu unterstützen. WIR-Netzwerke sind in verschiedenen Regionen in allen Bundesländern aktiv. Die Netzwerke stehen im ständigen Austausch über die behördliche Praxis bzgl. des Arbeitsmarktzugangs für Geflüchtete. Dabei wurde aus einer großen Zahl der WIR-Netzwerke mitgeteilt, dass es bei der Ausstellung bzw. Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen seitens der Ausländerbehörden zu Verzögerungen kommt oder Unklarheit über den Ablauf des Verlängerungs- und Antragsverfahrens besteht, so dass es zu zeitlichen Lücken kommen kann, während derer Geflüchtete ohne entsprechende Dokumente bleiben.

Gerade für Menschen in prekären Aufenthaltssituationen wie während des Asylverfahrens oder im Status der Duldung kann die Tatsache, dass Bescheinigungen über die Aufenthaltsgestattungen oder die Duldungen nicht rechtzeitig ausgestellt oder verlängert werden bzw. womöglich gar nicht ausgestellt werden, fatale Folgen haben: Beschäftigungsverhältnisse und betriebliche Ausbildungen müssen ab- oder unterbrochen werden oder können gar nicht erst angetreten werden. Sowohl bei Geflüchteten wie auch bei Arbeitgeber*innen führt dies zu Verunsicherung und zu Schwierigkeiten: Im Unternehmen fehlt eine vorgesehene Arbeitskraft, so dass Arbeitsprozesse anders geplant werden müssen. Zudem ist mit der notwendigen Klärung des Arbeitsmarktzuganges weiterer Arbeits- und Zeitaufwand verbunden.

Um die beschriebene Problematik besser zu erfassen und die Eindrücke, die in der praktischen Arbeit der WIR-Netzwerke entstanden sind zu überprüfen, wurde in der AG Aufenthaltsverfestigung der WIR-Netzwerke (bundesweite AG im Rahmen des WIR-Programms) eine Umfrage unter Personen durchgeführt, die in der Beratung Geflüchteter tätig sind.

Die Ergebnisse der Umfrage bestätigen grundsätzlich die Eindrücke, die die WIR-Mitarbeitenden in ihrer Beratungspraxis gesammelt haben: Es kommt demnach häufig zu Lücken bei der Verlängerung von Bescheinigungen über den gestatteten oder geduldeten Aufenthalt. Ca. zwei Drittel der Befragten gaben an, dass Beschäftigungsverhältnisse wegen der Verzögerungen unter- oder abgebrochen werden mussten. Genauso gaben zwei Drittel an, dass Beschäftigungen gar nicht erst aufgenommen werden konnten. Dabei ergaben die Antworten, dass diese häufig mehrere Wochen und in einem relevanten Teil der Fälle sogar mehrere Monate lang sein können.

Die Tatsache, dass ein ganz überwiegender Teil der Befragten unter der Rubrik "Sonstiges" die Verlängerungspraxis als sehr unterschiedlich auch innerhalb eines Bundeslandes beschrieben hat, verdeutlicht, dass es sehr abweichende und keineswegs eine z. B. durch Ländererlasse geregelte einheitliche Praxis der Verlängerung von Bescheinigungen über die Aufenthaltsgestattung oder Duldung gibt.

Als Resultat lässt sich festhalten, dass durch die teils langen zeitlichen Lücken bei der Verlängerung von Aufenthaltsgestattung oder Duldung Arbeitsverhältnisse oder Ausbildungen gefährdet sind oder gar abgebrochen werden müssen, bzw. gar nicht erst aufgenommen werden können. Bei einzelnen Ausländerbehörden ist es Praxis, dieses Problem zu umgehen, indem zumindest per E-Mail mitgeteilt wird, dass der gestattete oder geduldete Aufenthalt mit der damit verbundenen Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit weiterhin gültig ist (auch wenn eine solche Bescheinigung rechtlich nicht normiert ist).

Auf Grundlage der Umfrageergebnisse drängen sich folgende Handlungsempfehlungen auf: 

  • Die Ausländerbehörden sollten einheitliche, klar strukturierte und transparente Verfahren zur Verlängerung von Bescheinigungen für den gestatteten oder geduldeten Aufenthalt bereitstellen. 
  • Die Ausländerbehörden sollten den Geflüchteten gegenüber klar, verständlich und mehrsprachig kommunizieren, wie der Vorgang der Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen abläuft und zu welchem Zeitpunkt die Geflüchteten welche Handlungen vornehmen sollten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass für Geflüchtete mit Behinderungen ein barrierearmer Zugang zu den entsprechenden Informationen bestehen muss. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Zielgruppe keinen ausreichenden digitalen Zugang zu Informationen und Angeboten der Behörden hat.
  • Die Landesregierungen sollten den Ausländerbehörden Vorgaben für ein einheitliches Verfahren bei der Verlängerung von Aufenthaltsgestattung und Duldung machen, die die o. g. Anforderungen an Verständlichkeit und Zugänglichkeit erfüllen. 
  • Die Ausländerbehörden sollten auch für Arbeitgeber*innen eindeutige und nachvollziehbare Informationen über die Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen und Verlängerung bereitstellen. 
  • Ausländerbehörden sollten für Notfälle bzw. für wichtige, kurzfristig zu klärende Anliegen, offene Vorsprachetermine anbieten. 
  • Wenn es im Ausnahmefall für die Ausländerbehörden nicht möglich ist, Dokumente fristgerecht zu verlängern, könnten die Behörden über E-Mails an die Geflüchteten bestätigen, dass die Aufenthaltsgestattung oder Duldung als verlängert gilt und die Erwerbstätigkeit über den Ablauf der Bescheinigungen weiter erlaubt sind.

Den ausführlichen Bericht zur Umfrage finden Sie nachfolgend beigefügt.

Bitte beachten Sie: Die Umfrage wurde von der AG Aufenthaltsverfestigung der WIR-Netzwerke durchgeführt und gibt nicht die Rechtsauffassung des BMAS oder der EU wieder.

Bericht: Verwaltungspraxis als Hürde für die Arbeitsmarktteilhabe?