VERWALTUNGSGERICHT MÜNSTER: Asylanträge von Roma aus Serbien nicht "offensichtlich unbegründet"

Während der Bundesrat am 19. September die Einstufung von Serbien als "Sicherer Herkunftsstaat" abnicken sollen, hat das Verwaltungsgericht Münster Zweifel an dieser pauschalen Sicherheit: In einem Beschluss vom 8. Juli 2014 erklärt das Verwaltungsgericht vielmehr:

"Nach der aktuellen Auskunftslage bestehen ernstliche Zweifel an der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Asylanträge von Roma aus Serbien als offensichtlich unbegründet abzulehnen."

In der Begründung heißt es unter anderem:
"Derzeit ist nicht offensichtlich, dass den Antragstellern im Falle ihrer Rückkehr nach Serbien keine asylrechtlich beachtlichen Nachteile drohen.
[...]
Schließlich liegt auch keine eindeutige und widerspruchsfreie Auskunftslage vor, die die Ablehnung der Asylanträge der Antragsteller als offensichtlich unbegründet rechtfertigt."

Im Wesentlichen wird dabei abgezielt auf serbische Ausreise- und Grenzkontrollbestimmungen, laut Sachverständigenberichten "werden diese Bestimmungen tatsächlich in asylrechtlich erheblicher Weise dazu eingesetzt, unter anderem Roma unter Missachtung des grundlegenden Menschenrechts der Ausreisefreiheit die Ausreise aus Serbien zu erschweren oder unmöglich zu machen".

Das Verwaltungsgericht stützt sich in seiner Begründung vor allem auf die Dokumentation "Serbien - ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in Deutschland?" von Dr. Kariin Waringo, der von Pro Asyl herausgegeben worden ist.