Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2028

Meldung des Paritätischen Gesamtverband

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für aus der Ukraine Geflüchtete geeinigt. Damit haben Betroffene eine aufenthaltsrechtliche Sicherheit bis zum 4. März 2028. Allerdings sind Einschränkungen für neu einreisende ukrainische Staatsangehörige im wehrpflichtigen Alter beschlossen worden. Danach erhalten Personen, die nach dem Inkrafttreten des Beschlusses aus der Ukraine ausreisen, vorübergehenden Schutz grundsätzlich nur dann, wenn sie den zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats nachweisen können, dass sie von den ukrainischen Behörden zur Ausreise unter Einhaltung ihrer wehrrechtlichen Verpflichtungen autorisiert wurden.

Wir gehen davon aus, dass der Rat der Europäischen Union den Durchführungsbeschluss in den kommenden Wochen förmlich annehmen wird. Nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt der Beschluss am darauffolgenden Tag in Kraft.

Ausführliche Infos zu dem Beschluss der EU-Kommission finden ihr in unserer aktuellen Fachinfo dazu.

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