Verlängerung des Schutzstatus bis 2028: Aktueller Stand für Geflüchtete aus der Ukraine

Der Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine ist bis 2028 verlängert worden. Zugleich gibt es starke Einschränkungen insbesondere für wehrfähige Männer.

Der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine ist durch einen neuen EU-Beschluss bis März 2028 verlängert worden. Zugleich sind die Regelungen für neu einreisende Personen erheblich verschärft worden, weil Menschen nachweisen müssen, dass sie eventuell bestehenden „militärischen Pflichten“ in der Ukraine nachgekommen sind. Ansonsten sollen sie vom Schutzstatus ausgeschlossen sein.

Dass dieser (de facto alters- und geschlechtsspezifische) Ausschluss nicht rechtskonform sein dürfte, hat ganz aktuell Salomon Gehring nachvollziehbar dargelegt. Abschiebungen in die Ukraine (ein Kriegsgebiet mit hunderttausenden Toten!) dürften bis auf weiteres aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht denkbar sein. Wenn der Schutzstatus abgelehnt werden sollte, muss daher zumindest eine Duldung erteilt werden. In der Folge werden aber zwei Klassen von ukrainischen Flüchtlingen in Deutschland leben: Frauen und Kinder mit Aufenthaltserlaubnis und den weitgehenden sozialen Rechten, die damit verbunden sind. Und neu eingereiste Männer mit Duldung, niedrigeren Sozialleistungen, ohne allgemeinen Arbeitsmarktzugang und ohne Zugang zum Integrationskurs.

Dass das auch integrationspolitischer Unfug ist, liegt auf der Hand. Aber: Alle müssen jetzt damit umgehen.

Mittlerweile gibt es offizielle erläuternde Materialien zur Frage der Prüfung "militärischer Pflichten", die auch für die Beratungspraxis wichtig sind. Nebenbei bemerkt: Es ist rechtsstaatlich mehr als grenzwertig, dass das BMI seine erlassähnlichen Materialien dazu nicht öffentlich publiziert, sondern Beratungsstellen und Betroffene sich diese über Wochen erst mühsam zusammensuchen und auf Leaks in Behörden hoffen müssen. Selbst Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz helfen dann nicht weiter, wenn man noch nicht einmal weiß, wonach man fragen soll. Die entscheidungserheblichen Grundlagen sollten aber für alle Beteiligten transparent sein!

In dieser Arbeitshilfe gibt es ausführliche Informationen.

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