Der NRW-Abschiebungsstopp für jesidische Frauen und Minderjährige in den Irak ist bis zum 18. Juni 2024 verlängert worden.
Dies ist die letztmalige Verlängerung über §60a Abs.1 AufenthG. Danach wäre eine Anordnung nach §23 Abs.1 AufenthG erforderlich und damit die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Hierfür ist das Einvernehmen mit dem BMI Voraussetzung. Das MKJFGFI sollte sich um die Zustimmung des BMI bemühen, um diesen Weg gehen zu können und dann auch jesidische Männer in die Aufnahmeanordnung mit einzubeziehen.

