Verlängerte Leistungseinschränkungen für Geflüchtete - Negative Konsequenzen für Gesundheit

Studie von Louise Biddle vom DIW

Ende Februar wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geändert: Geflüchtete erhalten nun bis zu drei Jahre nur eingeschränkte Gesundheitsleistungen. Darauf hatten sich Bund und Länder bereits im November vergangenen Jahres geeinigt. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt: Die Gesetzesänderung dürfte für Geflüchtete die tatsächliche Wartezeit auf eine reguläre Gesundheitsversorgung von gut einem Jahr auf knapp zwei Jahre fast verdoppeln. Hätte dieser Geltungszeitraum schon in der Vergangenheit gegriffen, so hätte jeder zweite Geflüchtete (52 Prozent) sogar die ganze Geltungsdauer des AsylbLG, also drei Jahre, darauf warten müssen. Basis der Berechnungen ist die IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten.

Hoffnungen, dass durch die Gesetzesänderungen Kosten eingespart werden, findet Studienautorin Louise Biddle kurzsichtig: „Wir wissen aus anderen Studien: Werden Gesundheitsprobleme erst adressiert, wenn dies unerlässlich ist oder es sich um einen Notfall handelt, ist es meist teurer als eine frühzeitige Behandlung. Die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten einzuschränken, wird die Kosten für Länder und Kommunen also nicht senken.“

Ihre Kernthesen sind:
– Solange Geflüchtete in den Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes fallen, ist ihr Anspruch auf Gesundheitsversorgung eingeschränkt
– Analyse auf Basis der IAB-BAMF-SOEP-Befragung liefert erstmals Aufschluss über Belastungen des Gesetzes nach Personengruppe
– Szenario zur beschlossenen Verlängerung der Einschränkungen zeigt: Menschen mit mit niedriger Bildung und geringen Deutschkenntnissen besonders betroffen
– Elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete kann die negativen Konsequenzen der Gesetzesänderung abfedern, indem administrative Hürden abgebaut werden
– Mit Blick auf die langfristigen Kosten für den Staat sollte anstelle einer Verlängerung von Einschränkungen alles für einen vereinfachten Zugang zur Gesundheisversorgung getan werden.

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