Verbesserungen beim Arbeitsmarktzugang sind eine Nebelkerze

Nur wenige Personen werden davon profitieren

Mit viel medialem Pomp hatte Bundesinnenminister Dobrindt seinen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ angekündigt: Asylsuchende sollen schon nach drei Monaten arbeiten dürfen. Bei genauerem Hinsehen bleibt von den angekündigten großen Verbesserungen nicht viel übrig:

  • Asylsuchende in Landeseinrichtungen sollen drei Monate (statt bisher sechs) nach der Registrierung des Asylantrags einen Anspruch auf Beschäftigungserlaubnis bekommen, sofern das Asylverfahren noch nicht unanfechtbar (d.h. inkl. eines möglichen Klageverfahrens) abgeschlossen ist. Das klingt gut! Aber: Gleichzeitig sperrt derselbe Minister den Zugang zu Integrationskursen, so dass die wichtigste Voraussetzung für nachhaltige und gute Arbeit – die Sprache – nicht mehr erfüllt werden kann. Man muss daher befürchten, dass es somit in erster Linie um prekäre und unqualifizierte Arbeit gehen dürfte, so dass Ausbeutungsstrukturen Tür und Tor geöffnet sind.  
  • Außerdem: Große Gruppen von Asylsuchenden werden nicht davon profitieren können. Denn Menschen, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist (Dublin-Fälle oder Anerkanntenfälle), müssen weiterhin sechs Monate warten, für sie gilt die Verkürzung nicht. Dies betrifft rund die Hälfte aller Asylsuchenden (Kleine Anfrage der Linken für 2024, neuere Zahlen liegen noch nicht vor). Auch nach sechs Monaten werden sie im Normalfall keine Beschäftigungserlaubnis erhalten können, weil dann das Asylverfahren schon abgelehnt sein dürfte (bei Dublin-Fällen dauert es 2-3 Monate). Danach fallen sie in eine Duldung mit Beschäftigungsverbot nach § 61 Abs. 1 S. 6 AsylG.
  • Und auch für diejenigen, die theoretisch nach drei Monaten arbeiten dürfen, werden neue Arbeitsverbote eingeführt: wenn sie bestimmten Mitwirkungspflichten nicht nachkommen oder dem beschleunigten Verfahren unterliegen.
  • Die bestehenden Arbeitsverbote für geduldete Menschen (z. B. aus „sicheren Herkunftsstaaten“) bleiben bestehen.

Unterm Strich wird somit vermutlich nur eine Minderheit von der Öffnung profitieren. Die eigentlichen Probleme werden hingegen nicht angegangen – oder sogar noch verschärft.

Dies betrifft insbesondere die Wohnpflicht in großen Unterbringungslagern, die zu Isolation und Exklusion führt. Wie soll man eine Arbeit suchen können, wenn man von der Gesellschaft ferngehalten wird und Teilhabe gerade verhindert werden soll? So müssen schon seit längerem Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ dauerhaft in den Lagern leben. Dies wird nach den Plänen der Bundesregierung drastisch ausgeweitet: In neuen „Sekundärmigrationszentren“ sollen Menschen für bis zu zwei Jahre festgehalten werden, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist. Familien mit minderjährigen Kindern sollen sechs Monate und danach verlängerbar um weitere sechs Monate dort leben müssen. Besonders krass: Selbst wenn Familien nach sechs Monaten entlassen worden sind und sich in einer Kommune eingelebt haben, die Kinder schon zur Schule gehen, sollen sie offensichtlich wieder ins Lager zurück müssen, wenn das BAMF eine „Überstellungsentscheidung“ trifft.

Die neuen Sekundärmigrationszentren werden zu faktischen Gefängnissen: Regelmäßig soll dort eine Aufenthaltspflicht greifen, d. h. die Menschen dürfen das Lager ohne Genehmigung normalerweise nicht verlassen. Für Erwachsene gilt das unter Umständen rund um die Uhr, für Kinder zur Nachtzeit. Auch in den „normalen“ Unterbringungseinrichtungen sollen solche Aufenthaltspflichten angeordnet werden können. Wie soll dann rein praktisch eine Arbeitsstelle gefunden werden, die ja auch das Vorhandensein sozialer Kontakte voraussetzt?

Und schließlich: Ganze Personengruppen sollen vollständig von jeglicher sozialen Teilhabe ausgeschlossen werden: Dies betrifft Menschen, bei denen nach den Dublin-Regelungen ein anderer EU-Staat zuständig ist. Diese sollen nach der Behörden-Entscheidung keinerlei Aufenthaltspapier mehr erhalten, sie sollen keinerlei Leistungen erhalten, und sie dürfen nicht arbeiten. Sie werden systematisch zu Schattenmenschen gemacht, die gleichsam sozial vertrieben werden sollen aus Deutschland – und teilweise nicht mal wissen, wovon sie ihr Essen bezahlen sollen.

So sieht es also aus mit der Öffnung beim Arbeitsmarktzugang: Im Schatten dieser vermeintlichen Verbesserung werden viele grausame Verschärfungen beschlossen, die die Verbesserung zu einer Nebelkerze werden lassen.

 

 

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