UkraineAufenthÜV

Mitteilung des Netzwerks Berlin hilft

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung wird nun doch verlängert und gilt dann für Einreisen bis 31.12.2024.
Drittstaatsangehörige werden nun jedoch ausgenommen.

Und die VO soll rückwirkend zum 5.3.2024 in Kraft treten, sodass die bisherige Lücke zwar juristisch geschlossen ist, aber die dadurch ausgelösten Probleme kaum wieder gutzumachen sein werden. Dem Netzwerk Berlin hilft sind sowohl Fälle einer verweigerten Einreise wie auch Abschiebungen bekannt. Siehe dazu hier.

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