Trotz Gerichtsentscheidung am Vortag wird Abschiebung im Kreis Gütersloh erst auf dem Weg zum Flughafen gestoppt

Meldung des Abschiebungsreporting NRW

Gestern berichtete der WDR in der Lokalzeit OWL über die erst auf dem Weg zum Flughafen gestoppte Abschiebung aus dem Kreis Gütersloh, Abschiebegefängnis Büren, eingeordnet auch vom AK Asyl e.V. Bielefeld (Report Abschiebungsreporting NRW vom 20.3.23). Die Recherche des WDR lässt tief blicken, dass die beteiligten Stellen beim Kreis Gütersloh und beim BAMF offenbar wenig Interesse daran hatten, den Gerichtsbeschluss umzusetzen oder aber daran, doch noch andere Fakten zu schaffen. Dabei droht dem betroffenen Mann in der Türkei Haft.

Zum Verlauf:
Am 8.3.23 entschied das VG Minden per Beschluss, dass die Abschiebung nicht stattfinden dürfe bis zur Entscheidung über den Asylfolgeantrag des Mannes. Der Mann war zu diesem Zeitpunkt im Abschiebegefängnis Büren. Das BAMF habe den Kreis Gütersloh entsprechend anzuweisen, so das Gericht. Dem WDR zufolge wurde der Mann dann trotzdem am 9.3.23 um 9:30 Uhr aus Büren abgeholt mit Fahrtrichtung zum Flughafen Düsseldorf. Erst um 12:30 Uhr habe das BAMF dem WDR zufolge den Kreis Gütersloh informiert, dass die Abschiebung abzubrechen sei. Zuvor hatten Menschenrechtsorganisationen und der Anwalt des Mannes interveniert.

Und so lässt sich der Kreis Gütersloh vom WDR zitieren (dem Kreis lag der Gerichtsbeschluss vor, wie der WDR berichtet; nicht nur der Anwalt hatte diesen übermittelt, sondern dem WDR zufolge hat auch das VG Minden den Kreis informiert):
„So lange uns das BAMF nicht mitteilt, dass die Maßnahme abzubrechen ist, so lange müssen wir unterstellen, dass die Maßnahme rechtmäßig ist.“
Und weiter O-Ton Kreis Gütersloh im WDR: „Das BAMF hat dann offensichtlich noch bis zum Termin der Abschiebung den Versuch unternommen, über den Asylfolgeantrag zu entscheiden. Dieses ist dem BAMF aber offensichtlich nicht gelungen, denn das BAMF hat der Ausländerbehörde am 9.3.2023 gegen 12:30 Uhr mitgeteilt, dass die Maßnahme abzubrechen sei.“
Das BAMF schwieg gegenüber dem WDR.

Das Beispiel macht deutlich: alles wird einer bereits organisierten und gebuchten Abschiebung untergeordnet. Rechtsstaatliche Grundsätze werden (wohl bewusst?) verletzt. Wer zieht die beteiligten Beamt:innen und Verwaltungsspitzen eigentlich zur Rechenschaft?

Das Abschiebungsreporting NRW ist dankbar für Hinweise auf ähnliche gelagerte Sachverhalte aus allen Regionen in NRW.

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