Stigmatisierung und Generalverdacht: „Missimo“ wird die soziale Exklusion verstärken

Die GGUA sieht die Teilnahme am Kontrollprogramm des Landes NRW äußerst kritisch

Die GGUA Flüchtlingshilfe e.V. sieht die von der Stadtverwaltung geplante Teilnahme am Landesprojekt „Missimo“ äußerst kritisch. Hiermit wird das Narrativ des „Sozialleistungsmissbrauchs“ durch EU-Bürger*innen befeuert, ein Generalverdacht manifestiert und in diesem Framing Opfer von Armuts- und Ausbeutungsstrukturen zu Täter*innen umdefiniert.

Die Folge wird sein, dass Menschen, die soziale Unterstützung und Schutz benötigen würden, einer noch stärkeren Verunsicherung ihrer Lebenssituation und einer Verdrängung aus Unterstützungssystemen ausgesetzt sein werden. Betroffen sein werden insbesondere Kinder, Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen, Wohnungslose – also Menschen, die besonderen Schutz bräuchten, anstatt sie weiter an den Rand zu drängen und mit polizeilichen Kontrollen zu stigmatisieren.

Mit „Missimo“ soll ein systematischer Datenaustausch zwischen Behörden und ein engmaschiges Kontrollsystem, auch mit Vor-Ort-Kontrollen, eingeführt werden. Betroffen werden nahezu ausschließlich nicht-deutsche Unionsbürger*innen sein – wir gehen jedenfalls davon aus, dass deutsche Staatsangehörige keinen Kontroll-Besuch von der Polizei oder vom Ordnungsamt zu erwarten haben, wenn ihre Kinder in Frankreich oder Schweden studieren.

Die Tatsache, dass ein Kind (zeitweilig oder sogar dauerhaft) nicht in Deutschland lebt, führt dabei keineswegs zum Wegfall des Kindergeldanspruchs und ist somit auch kein „Missbrauchstatbestand“: Es besteht ein Anspruch auf deutsches Kindergeld, so lange die Kinder innerhalb der EU wohnen und ein Elternteil in Deutschland arbeitet oder gearbeitet hat. Hierfür ist weder der Wohnsitz des Kindes in Deutschland noch (jedenfalls bei Unter-18-Jährigen) der Schulbesuch nachzuweisen. Dies ist ein Grundprinzip des EU-Rechts.

Mit „Missimo“ soll nach offizieller Lesart ein so genannter „bandenmäßiger Leistungsmissbrauch“ vorrangig beim Kindergeld, aber auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgedeckt und verhindert werden. Bei dem Begriff „bandenmäßiger Leistungsmissbrauch“ handelt es sich um einen ideologisch aufgeladenen Kampfbegriff, der dazu dient, besonders von Armut betroffene EU-Bürger*innen sozial noch weiter an den Rand zu drängen: Armut an sich wird kriminalisiert und zum Missbrauchstatbestand.

Schon jetzt nehmen wir in der Beratung wahr, dass EU-Bürger*innen, aber auch andere nicht-deutsche Staatsangehörige, ihre sozialen Rechte aus Angst nicht in Anspruch nehmen: Meldepflichten vom Jobcenter oder Sozialamt an die Ausländerbehörde führen dazu, dass Menschen eher unter dem Existenzminimum leben, eher auf eine notwendige Krankenbehandlung verzichten, als ihre rechtmäßigen Ansprüche geltend zu machen. Auch Kindergeld wird nicht beantragt, weil die Angst besteht, dass dann der Aufenthaltsstatus gefährdet ist. „Bitte stellen Sie keinen Antrag, ich habe Angst, dass ich sonst abgeschoben werde“, hören wir von unseren Klient*innen immer wieder – auch und gerade von EU-Bürger*innen.

Und wenn doch Anträge gestellt werden, führen umfassende Leistungsausschlüsse für EU-Bürger*innen dazu, dass in vielen Fällen die Leistungen abgelehnt werden. Das gilt auch und gerade für Familien mit Kindern und andere schutzbedürftige Personen, wie Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen. Hinzu kommt, dass in nicht wenigen Fällen rechtswidrige Ablehnungen von Leistungsanträgen erfolgen, weil die politische Stimmung auch auf behördliche Entscheidungen zumindest mittelbare Auswirkungen hat.

Dass hingegen in großem Umfang durch nicht-deutsche EU-Bürger*innen ein „bandenmäßiger Sozialleistungsmissbrauch“ betrieben würde, lässt sich anhand der Fakten nicht belegen:

  • Beim Kindergeld geht die Bundesagentur für Arbeit nach Medienberichten davon aus, dass im Jahr 2024 insgesamt 1.500Ermittlungsverfahren wegen „bandenmäßigem Leistungsmissbrauchs“ eingeleitet wurden. In wie vielen Fällen es davon zu einer Verurteilung gekommen ist, ist unbekannt. Bei insgesamt gut zehn Millionen kindergeldberechtigten Personen entspricht die Zahl der Ermittlungsverfahren einer Quote von 0,00015 Prozent. Bezogen auf die Stadt Münster mit ihren etwa 27.500 kindergeldberechtigten Haushalten wären das gut vier Fälle.
  • Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende geht die Bundesregierung für das Jahr 2025 von 421 Verdachtsfällen von „bandenmäßigem Leistungsmissbrauch“ aus. Die Zahl der strafrechtlichen Verurteilungen ist deutlich geringer. Bei insgesamt etwa 2,8 Millionen Bedarfsgemeinschaften im SGB II entspricht dies einer Quote von ebenfalls 0,00015 Prozent. Für Münster mit knapp 9.800 SGB-II-Bedarfsgemeinschaften bedeutete das rechnerisch 1,5 Verdachtsfälle.

Es ist vermutlich von einer gewissen Dunkelziffer auszugehen – insbesondere wenn nicht nur der ebenso stigmatisierende wie diffuse Begriff des „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“ herangezogen würde. Dennoch belegen die Zahlen, dass die politische „Missbrauchs-Erzählung“ nicht immer entlang der Faktenlage geführt wird. Dies hat zur Folge, dass ein absolutes Randphänomen die Konsequenz hat, einen sehr großen Teil der nicht-deutschen EU-Bürger*innen zu stigmatisieren, kontrollieren, erfassen und sanktionieren. Befeuert wird diese Tendenz durch immer neue ideologische Zuspitzungen und Skandalisierungen seitens der Rechtsextremist*innen in unseren Parlamenten. Deren Ziel geht aber viel weiter: Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sollen systematisch aus den sozialen Sicherungssystemen herausgedrängt werden. Dem dürfen wir keinen Zentimeter nachgeben!

Wir halten die gegenwärtige Diskussion daher für hochgradig gefährlich. Sie führt dazu, dass zwischen Menschen mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit immer weiter unterschieden wird: Für nicht-deutsche Staatsbürger*innen gelten datenschutzrechtliche Schutzmechanismen kaum noch, sie werden zu durchleuchteten Personen. Im Ausländerzentralregister werden immer mehr ihrer zum Teil hochsensiblen Daten erfasst und zwischen Behörden systematisch ausgetauscht. Es bestehen ausländerrechtliche Meldepflichten, um ein umfassendes System von Kontrolle und Sanktionierung zu etablieren. Mit „Missimo“ würden Datensammlung und -austausch noch weiter perfektioniert.

Statt Kontrollen und Stigmatisierung braucht es einen gleichberechtigten Zugang zu Unterstützungsleistungen, die Förderung sozialer Teilhabe und den Abbau von Exklusionsmechanismen.

Weitere Infos gibt es hier: https://netzpolitik.org/2026/misstrauen-gegen-arbeitssuchende-das-schattenboxen-mit-dem-organisierten-leistungsmissbrauch/

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