Spurwechsel im Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0

Nur wenig geht, vieles geht nicht

Morgen (23. Dezember 2023) werden Änderungen zum Spurwechsel in den Fachkraftaufenthalt in Kraft treten. Ein Mini-Spurwechsel aus einem zurückgenommenen Asylantrag wird eingeführt, vieles andere wird allerdings wieder kaputt gemacht. Zugleich sind durch die Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz einige weitere Spur- und Zweckwechselmöglichkeiten eingeführt worden oder kommen noch zum 1. März 2024. Dazu gibt es hier eine ausführliche Arbeitshilfe mit den Änderungen zum Spur- und Zweckwechsel.

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