Sozialgericht Gießen zu Leistungsausschluss in Dublin-Fällen

Wahrscheinlich europarechts- und verfassungswidrig

Das Gericht kommt zu folgender Einschätzung (S.5):

„Nach der Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts ist §1 Abs.4 Satz 1 AsylbLG wahrscheinlich europarechtswidrig als auch verfassungswidrig und hat daher unangewendet zu bleiben.“

Kontakt

GGUA Flüchtlingshilfe
Hafenstraße 3–5 (2. Etage)
48153 Münster

Email: info(at)ggua.de
Telefon: 0251 / 14486-0
Fax:       0251 / 14486-10

Unsere Öffnungszeiten:
Mo: 9-13:30 Uhr; 14-17 Uhr
Di: 9-13:30 Uhr;
Mi: 9-13:30 Uhr;
Do: 9-13:30 Uhr; 14-17 Uhr
Fr: 9-12 Uhr