Schutzberechtigte aus Griechenland

Abschiebung, Ausreisedruck, Leistungskürzungen

Anliegendes Schreiben aus dem BMI macht deutlich, dass der Druck auf in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte, die hier einen Asylantrag stellen, nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.4.25 zu „alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen“ Schutzberechtigten erheblich steigt:
– Das BAMF lehnt Asylanträge bei jungen, gesunden alleinstehenden Männern systematisch als unzulässig ab (aus unserer Sicht nur eine Intensivierung einer bereits bestehenden Praxis).
– Es wird versucht, mehr Abschiebungen nach Griechenland durchzuführen. In dem Schreiben ist die Rede davon, dass das BMI in Griechenland auf einen „belastbaren Rückführungsmechanismus“ hinwirken möchte. Wichtiger Hinweis: Der rechtsradikale griechische Migrationsminister hat nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts öffentlich deutlich gemacht, dass Griechenland vermehrte Abschiebungen aus Deutschland nicht akzeptieren wird (siehe bspw. hier). Das BMI schreibt selbst, dass in jedem Einzelfall ein Rückübernahmeersuchen an die griechischen Behörden zu richten ist. Es bleibt also abzuwarten, ob es Deutschland tatsächlich gelingt, nennenswert mehr Abschiebungen nach Griechenland durchzuführen. „Massenabschiebungen“ – wie einzelne deutsche Zeitungen schon frohlockt haben – wird es unserer Einschätzung nach nicht geben.
– Das BMI schreibt, die Behörden hätten mit bzw. nach der BAMF-Unzulässigkeitsentscheidung bei International Schutzberechtigten eine Verpflichtung zur Leistungskürzung ohne Ermessen: Im Fall von laufenden Klageverfahren bzw. mit Aufenthaltsgestattung Bett-Brot-Seife-Kürzung nach §1a Abs.4 S.2 AsylbLG und im Fall Ausreisepflichtiger ohne Duldung ein vollständiger Leistungsausschluss nach §1 Abs.4 S.1 Nr.1

Es gibt inzwischen einige Eilentscheidungen der Sozialgerichte, die den neuen Leistungsausschluss und in vielen Fällen auch Kürzungen für rechtswidrig erachten.

Eine Bitte: Wir sind dankbar für Informationen und Hinweise aus der Einzelfallpraxis bezüglich
– der Frage, ob/wie freiwillige Ausreisen in EU-Staaten in der Praxis funktionieren
– der Behördenpraxis der Kürzung/Streichung von Leistungen
– der Frage, ob/wann Drittstaatenbescheide ergehen für Schutzberechtigte, die nicht zur Gruppe der „jungen, gesunden, alleinstehenden Männer“ zählen (z.B. Familien mit Kindern)

Wenn ihr Kontakt zu Personen habt, die nach Griechenland abgeschoben wurden, meldet euch gerne bei uns. Die Kolleg*innen unserer griechischen Schwesterorganisation Refugee Support Aegean (RSA) übernehmen im Rahmen ihrer Kapazitäten gerne die rechtliche Vertretung in Griechenland und dokumentieren die Fälle entsprechend.

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