Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern vor Abschiebungen in NRW sofort gewährleisten!

Gemeinsame Meldung von agisra e.V., dem Abschiebungsreporting NRW und dem Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V.

Anlässlich der heutigen Befassung des Integrationsausschusses des Landtages NRW mit der „Umsetzung der Istanbul-Konvention im Aufenthaltsrecht“ (Bericht der Landesregierung vom 3. Juli 2025) appellieren agisra e.V., das Abschiebungsreporting NRW und der Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V. an die Landesregierung, gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Nordrhein-Westfalen sofort und umfassend vor Abschiebungen zu schützen. Die drei Organisationen fordern einen sofortigen Erlass auf NRW-Ebene, der mindestens verbindliche Duldungsregelungen für die betroffene Gruppe normiert, die einen umfassenden Schutz vor Abschiebungen bieten. Daneben fordern die Verbände die Landesregierung auf, Druck auf die Bundesregierung bei der aufenthaltsrechtlich vorgesehenen Änderung des Aufenthaltsgesetzes im Rahmen der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention zu machen. Hier könnte NRW im Rahmen einer Bundesratsinitiative vorangehen und konkrete Vorschläge einbringen.

Deutschland hat die verbindlichen Garantien aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, bisher unzureichend im Aufenthaltsrecht verankert. Eine bundesweite Recherche des ARD-Magazins MONITOR hatte im Juli 2025 die bundesweit mangelhafte Umsetzung der rechtlichen Garantien offen gelegt. Für Negativ-Schlagzeilen sorgte zudem die Abschiebung einer gewaltbetroffenen Frau mit ihren vier Kindern aus Köln nach Albanien im Mai 2025, die dort erneut mit der Gewalt des zuvor in Deutschland strafrechtlich verurteilten Täters konfrontiert worden waren. Agisra e.V. und das Abschiebungsreporting NRW hatten sich aus diesem Grund im Rahmen eines Offenen Briefes unter anderem an die zuständige Landesministerin Josefine Paul sowie die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Henriette Reker gewendet. Bis heute gab es keine offizielle schriftliche Antwort der beiden Politikerinnen.

Sophia Çora, agisra e.V.: „Gewaltbetroffene und akut von Feminiziden bedrohte Frauen und ihre Kinder können nicht warten, bis der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Nordrhein-Westfalen beschlossen worden ist. Sie brauchen sofort Schutz vor Abschiebungen. Täglich haben wir in unserer Beratung mit Frauen und Kindern zu tun, denen akut die Abschiebung droht und damit die Gefahr von weiteren Feminiziden Realität wird.“

Sebastian Rose, Abschiebungsreporting NRW: „Es reicht nicht, nur auf die Bundesebene zu verweisen, wie es die Landesregierung im Gleichstellungsausschuss und im Integrationsausschuss des Landtages macht. Nordrhein-Westfalen braucht sofort eine umfassende Erlassregelung, die gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder umfassend vor Abschiebungen schützt. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein machen vor, dass dies auch auf Landesebene sofort möglich ist.“

Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V.: „Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung – auch für Frauen und Kinder mit prekärem Aufenthaltsstatus. Die Rechtslage für geflüchtete Frauen und Migrantinnen muss verbessert werden: Artikel 59 und 60 der Istanbul-Konvention sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Januar 2024 (Az. C-621/21) müssen als Grundlage für Gewaltschutz und -hilfe anerkannt werden – unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Wir fordern die Politik auf, sofort zu handeln und umfassenden Gewaltschutz zu gewährleisten.“

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