Schikane gegen Ukrainer:innen wird für Länder und Kommunen noch teurer

Das sog. Leistungsrechtsanpassungsgesetz sieht u.a. vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG, die nach dem 31.3.2025 erteilt wurde, zurück in Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fallen und zudem einer erhöhten Arbeitspflicht unterliegen. Das Gesetz, so war es einst mit viel populistischen Radau angekündigt worden, würde zu Einsparungen von etlichen Milliarden Euro führen. Nach und nach schrumpfte das vorhergesagte Einsparpotential immer weiter zusammen. Mittlerweile ist klar, dass diese geplante Schikane sogar für die Länder und Kommunen sehr teuer werden wird.

Die taz hat dazu am 23.3.2026 einen Artikel veröffentlicht, der unter Berufung auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag darlegt, dass nun mit Mehrausgaben in Höhe mehrere Milliarden gerechnet wird.

Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet. Die erste Lesung zum Gesetzentwurf fand am 15. Januar im Bundestag statt. Nach einer Expert:innen-Anhörung im Innenausschuss, in der es von unterschiedlichen Seiten heftige Kritik am Gesetzentwurf hagelte, bleibt nun zu hoffen, dass sich die Bundestagsabgeordneten bei der nächsten Abstimmung von Vernunft und nicht vom Ressentiment leiten lassen und den Gesetzentwurf ablehnen werden.

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