Der Schutz und die Eingliederung der Geflüchteten in unser Gemeinwesen sollten Leitgedanken der Aufnahme in den Bundesländern sein, nicht die Entlastung der Kommunen durch ein immer längeres Festhalten Geflüchteter in zunehmend ausreiseorientierten Landesunterbringungseinrichtungen oder sogar in Ausreisezentren. Es bedarf einer klaren Trennung der Durchführung von Asylverfahren zu jeder Förderung der Rückkehr. Die ausreiseorientierten Landesunterkünfte, in denen Geflüchtete gezwungenermaßen ohne Freizügigkeitsrechte, sozial entrechtet, die Kinder ohne Schulzugang bis zu 24 Monate, ohne eigenständige Lebensgestaltungsmöglichkeiten, oft ohne Perspektiven versorgt leben, können krank machen. Durch die Einbeziehung der „ungeklärten“ Fälle und die fehlende Möglichkeit zur Inanspruchnahme des humanitären Aufenthaltsrechts gefährden sie den Flüchtlingsschutz.
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