Regierungsentwurf eines Gesetzes „gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“

Kindergeldausschluss für EU-Bürger*innen geplant

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Der Regierungsentwurf vom 19.2. 2019 sieht vor, freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger*innen in den ersten drei Monaten des Aufenthalts und mit dem Freizügigkeitsrecht zur Arbeitssuche von Kindergeldleistungen auszuschließen, wenn sie keine Einkünfte in Deutschland erzielen. Der Paritätische kritisiert in seiner Stellungnahme vom 4.4. 2019 den Kindergeldausschluss, da er europarechtswidrig ist, keine Lösung zur Bekämpfung vom Sozialleistungsmissbrauch bietet und fatale soziale Folgen haben wird.