Gegen-Hartz.de hat dankenswerterweise eine Analyse des Regelsatzes 2026 von Rüdiger Böker veröffentlicht und in eine Grafik umgesetzt.
Der Sozialrechtsexperte Rüdiger Böker hat eine Analyse des Regelbedarfs in Deutschland erstellt. Diese zeigt, wie sich die Bedarfskategorien von 2021 bis 2025 entwickelt haben. Diese geben einen sehr guten Aufschluss darüber, wie die Anpassungen der Lebenshaltungskosten und die unterschiedlichen Bedarfsgruppen sich in den letzten Jahren entwickelt haben. Da sich die Regelbedarfe in 2026 nicht ändern, bleiben die Werte von 2025 gültig. Denn die Bundesregierung hat für das kommende Jahr eine Nullrunde beschlossen. Allerdings sind auch 6 Verfahren gegen die Nullrunde anhängig.
Wie entwickelt sich der Regelbedarf für verschiedene Haushaltstypen?
Der Regelbedarf ist nach prozentualen Ansprüchen gestaffelt. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Regelbedarfs für Personen mit 100%, 90% und 80% des Regelbedarfsanspruchs:
2021: 446€ – 401€ – 357€
2022: 449€ – 404€ – 360€
2023: 502€ – 451€ – 402€
2024: 563€ – 506€ – 451€
2025: 563€ – 506€ – 451€
Welche Bereiche des Bürgergeld-Regelbedarfs stiegen?
Einige Bereiche zeigen erhebliche Steigerungen, um die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen. Die Tabelle zeigt die Entwicklung für fünf ausgewählte Kategorien von 2021 bis 2025 für Personen mit Anspruch auf 100% des Regelbedarfs.
1. Wert: Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
2. Wert: Bekleidung und Schuhe
3. Wert: Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe
4. Wert: Gesundheitspflege
5. Wert: Verkehr
2021: 150,93€ – 36,09€ – 36,87€ – 16,60€ – 39,01€
2022: 154,75€ – 37,00€ – 37,80€ – 17,02€ – 40,00€
2023: 155,79€ – 37,25€ – 38,05€ – 17,13€ – 40,27€
2024: 174,18€ – 41,65€ – 42,54€ – 19,15€ – 45,02€
2025: 195,35€ – 46,71€ – 47,71€ – 21,48€ – 50,49€
Hier (S.1) ist eine detailliertere Aufstellung der Bedarfsbereiche für die Jahre 2021 bis 2025 für Personen, die Anspruch auf 100% des Regelbedarfs haben.
Für Kinder und Jugendliche gelten separate Bedarfsansätze, die in Altersgruppen eingeteilt sind. Hier (S.4) ist eine Tabelle mit dem monatlichen Regelbedarf für Kinder unter 6 Jahren, auf S.5 für Kinder im Alter von 6 bis unter 14 Jahren.
Auch im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) gibt es Anpassungen im Regelbedarf. Die nachstehende Tabelle verdeutlicht die Entwicklung der Grundleistungen für Personen, die unter das AsylbLG fallen. Diese Leistungen sind in „Notwendiger Bedarf“ und „Notwendiger persönlicher Bedarf“ unterteilt.
2021: 202€ + 162€
2022: 204€ + 163€
2023: 228€ + 182€
2024: 256€ + 204€
2025: 245€ + 196€
Die folgende Auflistung zeigt den notwendigen Bedarf im Asylbewerberleistungsgesetz nach spezifischen Kategorien für das Jahr 2025:
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke: 187,67€
Bekleidung und Schuhe: 44,88€
Gesundheitspflege: 12,44€
Verkehr: 48,37€
Nachrichtenübermittlung: 48,21€
Freizeit, Unterhaltung und Kultur: 42,68€
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 14,08€
Andere Waren und Dienstleistungen: 42,67€
Siehe auch das PDF von Rüdiger Böker hier.

