Am 4. Juni hatte der EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen vom Bundessozialgericht klar entschieden: die bisherigen Dublin-Leistungskürzungen waren EU-rechtswidrig. Das heißt, dass Deutschland jahrelang Menschen im Dublin-Verfahren die vollen Leistungen für einen angemessenen Lebensstandard nach der früheren Aufnahmerichtlinie rechtswidrig verweigert hat.
Hiergegen können die davon (ehemals) Betroffenen vorgehen und wir haben hierfür Musterschriftsätze entwickelt:
Bei einem neueren Bescheid sollte Widerspruch eingelegt werden.
Bei älteren Kürzungen kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden, um vorenthaltende Leistungen einzufordern (rückwirkend ab dem 1.1.2025).
Den Musterschriftsätzen sind jeweils auch konkrete Hinweise mit weiteren Erklärungen voran gestellt.
Seit dem 12. Juni haben wir mit GEAS natürlich neue Rechtsgrundlagen und auch wenn wir insgesamt ganz klar sagen, dass die aktuellen Leistungsausschlüsse rechtswidrig bleiben, werden wohl neue Rechtskämpfe notwendig werden. Claudius Voigt hatte das ganze recht schnell nach dem Urteil eingeordnet, s. hier.
Bevor es in die nächsten juristischen Auseinandersetzungen für ein menschenwürdiges Leben für alle geht, lohnt es sich aber, das schöne EuGH-Urteil für die Betroffenen auch wirklich umzusetzen. Nutzt deswegen gerne die Musterschriftsätze und teilt diese auch gerne mit euch bekannten Beratungsstellen.

