Petition: Medizinische Notfallversorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz sicherstellen

Menschen ohne Krankenversicherungsschutz – insbesondere Personen ohne gültige Aufenthaltspapiere, aber auch viele wohnungslose Menschen und EU-Bürger:innen – haben keinen Zugang zu regulärer Gesundheitsversorgung. Folglich bleibt in vielen Fällen nur die medizinische Versorgung im Notfall.

Eines der zentralen Probleme ist, dass die rechtlichen Regelungen, über die Krankenhäuser ihre Aufwendungen erstattet bekommen können, in der Praxis nicht funktionieren. Nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII werden die Aufwendungen des hilfeleistenden Krankenhauses in gebotenen Umfang durch den zuständigen Träger des Asylbewerberleistungsgesetzes bzw. der Sozialhilfe erstattet, wenn Leistungen im Eilfall erbracht wurden. Die Durchsetzung dieser Ansprüche ist jedoch kaum möglich: Die Beweislast über die Hilfebedürftigkeit und die Leistungsberechtigung des Hilfesuchenden liegt beim Krankenhaus und der Zeitraum, für den Behandlungskosten erstattet werden können, endet mit der Information des Sozialamts, auch wenn die Behandlung darüber hinaus andauert.

Deshalb haben verschiedene Oragnisatoren, u.a. die GGUA eine Petition an den deutschen Bundestag geschickt mit den Forderungen:

• Die Überarbeitung der Nothelfer-Paragrafen § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII
• Die Einrichtung eines Härtefallfonds aus Bundes- und Landesmitteln
• Die Verfügbarkeit von Sprachmittlung in der medizinischen Notfallversorgung

 

Die vollständige Petition ist bei der Diakonie nachzulesen.

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