Das MKJFGFI hat gestern einen Erlass zur Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts (§104c) in NRW veröffentlicht. Grundlage sind die Anwendungshinweise des Bundes mit ergänzenden für NRW. Nur diese modifizierte Fassung der BMI-Anwendungshinweise ist für die Ausländerbehörden in NRW verbindlich.
– Anschreiben
– Anwendungshinweise zum Chancenaufenthaltsrecht mit NRW-spezifischen Änderungen und Ergänzungen
– Muster für Bekenntnis zur FDGO
NRW-Erlass zum Chancenaufenthaltsrecht

Kontakt
GGUA Flüchtlingshilfe
Hafenstraße 3–5 (2. Etage)
48153 Münster
Email: info(at)ggua.de
Telefon: 0251 / 14486-0
Fax: 0251 / 14486-10
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
9–12:30 Uhr
Montag und Donnerstag
14–18 Uhr