NRW-Erlass zum Chancenaufenthaltsrecht

Das MKJFGFI hat gestern einen Erlass zur Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts (§104c) in NRW veröffentlicht. Grundlage sind die Anwendungshinweise des Bundes mit ergänzenden für NRW. Nur diese modifizierte Fassung der BMI-Anwendungshinweise ist für die Ausländerbehörden in NRW verbindlich.
– Anschreiben
Anwendungshinweise zum Chancenaufenthaltsrecht mit NRW-spezifischen Änderungen und Ergänzungen
Muster für Bekenntnis zur FDGO

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