Das MKJFGFI hat gestern einen Erlass zur Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts (§104c) in NRW veröffentlicht. Grundlage sind die Anwendungshinweise des Bundes mit ergänzenden für NRW. Nur diese modifizierte Fassung der BMI-Anwendungshinweise ist für die Ausländerbehörden in NRW verbindlich.
– Anschreiben
– Anwendungshinweise zum Chancenaufenthaltsrecht mit NRW-spezifischen Änderungen und Ergänzungen
– Muster für Bekenntnis zur FDGO
NRW-Erlass zum Chancenaufenthaltsrecht

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