Am 25. März 2019 hatte des MKFFI NRW einen Erlass zur Anwendung der Bleiberechtsregelung des §25b AufenthG veröffentlicht. Dieser Erlass ist wichtig, da er die NRW-Ausländerbehörden dazu bewegen will, Spielräume zugunsten der Betroffenen zu nutzen und mehr Menschen als bisher ein Bleiberecht zu verschaffen.
Unser Kollege Volker Maria Hügel hat nun Erläuterungen und erste Bewertungen zu diesem Erlass erstellt, die in der Praxis hilfreich sein können.
NRW-Anwendungs-Erlass zu § 25b AufenthG

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