Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein weist auf das „Bundeseinheitliche Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu §68 i.V.m. §66 Absatz 2 und §67 AufenthG“ hin.
Download des Merkblatts und der Anlage vom 24.1.2024

