Das BMAS hat die neuen Leistungssätze nach dem AsylbLG, gültig ab Januar 2022, auf seiner Homepage veröffentlicht. Es gibt zwischen einem und drei Euro mehr im Monat, also deutlich unter Inflationsausgleich.
Die Diakonie Hessen hat eine sehr gute Arbeitshilfe erstellt, wie man gegen die Einstufung in Regelbedarfsstufe 2 vorgehen sollte, in die alle in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebrachten alleinstehenden und alleinerziehenden Erwachsenen eingestuft werden. Auch Personen, die bereits Analogleistungen nach §2 AsylbLG erhalten, sind von diesen Kürzungen betroffen. Gegen diese Rückstufungen sind Betroffene vereinzelt gerichtlich vorgegangen. Dabei haben alle hessischen Sozialgerichte bislang im Sinne der Kläger entschieden und auf Wiedereinsetzung der Regelbedarfsstufe 1 entschieden. Auch hat inzwischen das Landessozialgericht Hessen in zwei Fällen die Kürzungen für verfassungs- und europarechtswidrig erklärt.
Neue AsylbLG-Leistungssätze

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