Neue Arbeitsmarktzulassung-Teams und neue Zuständigkeiten bei der Arbeitsagentur

Es gibt neue Zuständigkeiten bei der Arbeitsagentur für das Zustimmungsverfahren im Rahmen der Arbeitsmarktzulassung nicht-deutscher Staatsangehöriger (die so genannte „AMZ-Teams bei der ZAV“). Diese sind zuständig für die behördeninterne Zustimmung zu Anträgen auf Beschäftigungserlaubnisse z.B. mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung, aber auch für die Zustimmung zu Visa-Anträgen für neu einreisende Fach- und Arbeitskräfte. Nun sind unter anderem in Meschede, Neuruppin und Darmstadt acht neue Teams geschaffen worden. Dazu gibt es ein Informationsschreiben der BA. Erreichbar sind alle Teams über die zentrale Hotline 0 22 8713 20 00.

Hier gibt es die Liste der seit 1. April geltenden regionalen Zuständigkeiten, abhängig vom Betriebssitz der künftigen Arbeitgeberin.
Und hier gibt es eine Liste für die Zuständigkeiten für bestimmte Gruppen (z.B. Spezialitätenköch*innen, ICT-Karte)
Hier gibt es weitergehende Informationen.

Kontakt

GGUA Flüchtlingshilfe
Hafenstraße 3–5 (2. Etage)
48153 Münster

Email: info(at)ggua.de
Telefon: 0251 / 14486-0
Fax:       0251 / 14486-10

Unsere Öffnungszeiten:
Mo: 9-13:30 Uhr; 14-17 Uhr
Di: 9-13:30 Uhr;
Mi: 9-13:30 Uhr;
Do: 9-13:30 Uhr; 14-17 Uhr
Fr: 9-12 Uhr