Negativliste für die Bezahlkarte

Anregung von Andrea Kothen, Förderverein PRO ASYL e.V.

Das Integrationsministerium Rheinland-Pfalz hat am Mittwoch auf einer Veranstaltung zur Bezahlkarte bestätigt, dass Rheinland-Pfalz Überweisungen mit der Bezahlkarte grundsätzlich möglich machen wird. Über eine „Negativliste“ sollen lediglich Überweisungen ins Ausland ausgeschlossen werden. Das wäre in der Praxis eine wichtige Erleichterung für Karteninhaber*innen! Bitte überlegt doch noch mal, diesbezüglich auf eure Länder zuzugehen und eine „Negativliste“ einzufordern.

Bislang können über die existierende Securepay-Bezahlkarte gar keine Überweisungen vorgenommen werden. Die Funktion soll aber seit Februar 2025 nachgerüstet sein. Angeblich denken darüber noch einige Länder nach, wie sie die ausgestalten – ggf. Hessen, NRW, SH, Brandenburg, ...? Die meisten Länder haben eine Positivliste ankündigt (sog. „Whitelist“) – d.h. die Freischaltung einzelner/bestimmter IBANs ggf. von Amts wegen oder auf Antrag. Eine Reihe von IBAN werden dort von vornherein freigeschaltet (z.B. ÖPNV, Stadtverwaltung), andere müssen von den lokalen Behörden manuell für Einzelne bzw. für alle kommunalen Bezahlkarten hinzugefügt werden. So läuft es bereits in Bayern und in einigen Kommunen anderer Länder. Dieses Verfahren ist nicht nur bürokratischer Irrsinn, sondern wirft auch datenschutzrechtliche Fragen auf: Manche Behörden lassen sich begründen oder gar mit Rechnungen und Verträgen belegen, warum eine bestimmte IBAN für eine bestimmte Person freigeschaltet werden soll. Ablehnungen für rückwirkende Begleichung von Kosten hat es schon gegeben. In einigen Orten Sachsens wurden z.T. Sozialarbeiter (!) in die Unterkünfte geschickt, die dann semi-öffentlich Listen mit benötigten IBANs führen sollen.

Dass bei solchen Verfahren äußerst sensible Daten in die Hände von Unbefugten geraten können, ist offensichtlich. In einem internen Schreiben vom Juli 2024 hat die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Bedenken am Whitelist-Verfahren geltend gemacht: Denn damit wäre „eine Verarbeitung personenbezogener Daten des Leistungsempfängers als auch von Dritten ver­bunden. Meines Erachtens wäre eine solche Datenverarbeitung aber gerade nicht zwingend notwendig, um den notwendigen persönlichen Bedarf zu gewähren. Denn dem Berechtigten steht es gerade grundsätzlich frei, ohne Kontrolle und Beschränkung die Mittel zu verwenden. Wenn der Gesetzgeber Leistungen teilweise zur freien Verwendung vorsieht, darf meines Er­achtens die Verwaltung diese nicht durch Ausnahmen einschränken oder durch Rückausnah­men wieder zulassen.“

Wir sollten bei den Ländern (datenschutz)rechtliche Bedenken gegen die Positivliste/Whitelist geltend machen und dann weiteres in Betracht ziehen, etwa Einzelfall-Beschwerden bei den (Landes-)Datenschützern.

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