Drei Tote und acht teils schwerst verletzte Menschen, darunter mindestens ein Geflüchteter – das Abschiebungsreporting NRW trauert um die Opfer des Angriffs von Solingen und ist in Gedanken bei den Angehörigen und Freund:innen. Ein Angriff auf ein Stadtfest, das die Geschichte der Stadt und auch bewusst die Vielfalt feiern wollte, erschüttert. Die Hintergründe werden jetzt aufgeklärt. Der Tatverdächtige wurde am Samstag festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird unter anderem wegen Mordes und „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ ermittelt. Der sogenannte Islamische Staat hat die Tat für sich reklamiert.
Weil es sich bei dem Tatverdächtigen um einen syrischen Staatsangehörigen handelt und dieser über Bulgarien nach Deutschland eingereist ist, wurde die Trauer um die Opfer bereits wenige Stunden nach der Tat politisch überlagert von immer neuen Forderungen nach Gesetzesverschärfungen, nach mehr Abschiebungen, nach mehr Abschiebehaft, nach der vollständigen Aussetzung des Asylrechts für bestimmte Gruppen sowie nach umfassenden Kontrollen an den deutschen Außengrenzen. Auch der vollständige Sozialleistungsentzug für bestimmte Gruppen wird gefordert. Ganze Bevölkerungsteile werden seither rassistisch in Mithaftung für einen mutmaßlichen Mörder genommen und unter Generalverdacht gestellt. Syrer:innen und Afghan:innen wird pauschal die Schutzbedürftigkeit abgesprochen. Dabei sind doch viele von ihnen gerade vor dem islamistischen Terror geflohen, der jetzt dem Tatverdächtigen vorgeworfen wird. Teils wird die Tat auch für den laufenden Wahlkampf in drei Bundesländern missbraucht. Über Deradikalisierung, Präventions- und Bildungsarbeit oder notwendige Maßnahmen gegen islamistische Propaganda im Netz wird dagegen deutlich weniger gesprochen.
Wie schon vorherige islamistische Attentate löst auch die terroristische Gewalttat von Solingen die immer gleichen Reflexe aus, einfache Lösungen für komplexe Herausforderungen werden propagiert, angetrieben von den Rechtsaußenparteien, aber befördert auch von den Parteien der Mitte, angefeuert aber auch von Zeitungen wie BILD und WELT sowie einer vielfach entgrenzten, rassistischen und menschenverachtenden Debatte auf den Social Media-Kanälen.
Die zahlreichen Fehlinformationen und die Debatte, in der Abschiebung, Abschottung und rassistische Vorurteile gegenüber Geflüchteten dominieren, erfordern eine politische und rechtliche Einordnung. Angesichts der unzähligen erhobenen politischen Forderungen ist die Übersicht auf die zentralsten das Abschiebungsreporting NRW betreffende Themen begrenzt.
Friedrich Merz, Parteivorsitzender der CDU und Oppositionsführer im Bundestag, forderte bereits am Sonntag, nicht einmal 48 Stunden nach der Tat, erneut Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst pflichtete ihm bei. Merz forderte zudem, keine weiteren Geflüchteten aus diesen beiden Ländern aufzunehmen und sprach ihnen damit pauschal den Zugang zu einem ergebnisoffenen rechtsstaatlichen Asylverfahren ab. Zudem sollen laut Merz „ausreisepflichtige Straftäter zeitlich unbegrenzt in Abschiebegewahrsam“ genommen werden. Merz nutzt damit den Anschlag von Solingen für Forderungen, die gegen das Grundgesetz verstoßen und zudem völkerrechtswidrig sind. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte erneut an, dass auch Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien erfolgen sollen.
Was aber würden solche Forderungen in der Praxis bedeuten und wie sind sie rechtlich einzuordnen?
1. Für Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien, die Bundeskanzler Scholz bereits nach dem Angriff von Mannheim im Mai 2024 ankündigte, müsste die Bundesregierung zum einen mit den Taliban, zum anderen mit dem syrischen Diktator Assad verhandeln, gegen den ein Haftbefehl aus Frankreich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegt. Scholz hat bereits angedeutet,dass es solche Gespräche mit den Taliban gibt bzw. geben wird. Dies würde auch bedeuten, dass es Deals mit den Machthabern in Afghanistan und Syrien geben müsste. Die Frage steht im Raum, ob die Bundesregierung diesen Machthabern Geld anbieten wird, um zu kooperieren. In jedem Fall würden sie damit international diplomatisch deutlich aufgewertet, trotz ihrer verheerenden menschenrechtlichen Bilanz.
2. Afghanistan und Syrien sind nicht sicher. Abschiebungen in die beiden Länder verstoßen gegen internationales Völkerrecht. Deutschland darf gemäß Art.3 EMRK und Art.4 EU-Grundrechtecharta niemanden in ein Land bringen, in dem dieser Person unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder Folter droht. Das gilt auch für vorbestrafte Menschen. Zudem: Abschiebungen von vorbestraften Menschen sollen immer auch ein Tor öffnen, um zukünftig weitere Personengruppen in die beiden Länder abschieben zu können. Dies zeigt die Erfahrung der vergangenen Jahre. Mittlerweile wird in der politischen Debatte die Eingrenzung auf vorbestrafte Menschen teils auch gar nicht mehr erhoben. Damit werden zudem über 1,3 Millionen in Deutschland lebende Menschen aus diesen beiden Ländern stark verunsichert und haben Sorge, ihnen könnte ihr Status wieder aberkannt werden und zukünftig eine Abschiebung drohen.
3. Erneut wird in der Debatte auch ein seit Wochen vielfach falsch wiedergegebenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Juli 2024 zur Lage in Syrien (Az. 14 A 2847/19.A) angeführt, das angeblich Abschiebungen nach Syrien wieder ermögliche. Auch Ministerpräsident Hendrik Wüst behauptete am Sonntag in der Aktuellen Stunde des WDR fälschlicherweise, diese Gerichtsentscheidung sei eine Grundlage für Abschiebungen nach Syrien und forderte einen neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes. Dabei ging es in dem OVG-Verfahren um die rechtliche Frage, ob dem dortigen Kläger, der zuvor in Österreich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war, in Deutschland der Flüchtlingsschutz oder der subsidiäre Schutz zugesprochen werden solle. Beides verneinte das OVG. Der Kläger hatte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im behördlichen Verfahren allerdings bereits ein Abschiebungsverbot zugesprochen bekommen, weil eine Abschiebung ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bedeuten würde. Um die Frage von Abschiebungen nach Syrien ging es in dem Gerichtsverfahren also nie. Weil aber das Oberverwaltungsgericht in seiner Presseveröffentlichung zu der Entscheidung nicht erwähnt hatte, dass der Kläger schon einen Schutzstatus hatte, und das Gericht das Urteil selbst erst drei Tage später veröffentlichte, war der fälschliche Tenor der Berichterstattung im Juli 2024 gesetzt, Abschiebungen nach Syrien seien wieder möglich. Auch wenn das weder rechtlich noch praktisch zutrifft, wird auf dieses Urteil in der Debatte nach dem Anschlag von Solingen immer wieder Bezug genommen.
4. Wenn Menschen aus Afghanistan und Syrien in Deutschland grundsätzlich keinen Schutz mehr erhalten sollen, müsste Deutschland dafür nicht nur das Grundgesetz und das Europarecht ändern, sondern auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Genfer Flüchtlingskonvention austreten. Zentrale Errungenschaften des internationalen Völkerrechts, die auch als eine Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg verabschiedet worden sind, wären fortgewischt.
5. Selbst wenn Deutschland und andere EU-Staaten seit Jahren wieder nach Syrien abschieben würden, wäre der Terroranschlag von Solingen nach allen bislang zur Verfügung stehenden Informationen nicht durch eine solche Abschiebung verhindert worden. Denn schließlich war der Attentäter den Behörden weder als islamistischer Gefährder bekannt noch war er vorbestraft. Wann er sich radikalisiert haben könnte, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Wäre der Attentäter stattdessen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Bulgarien abgeschoben worden, hätte er dort sein Asylverfahren durchlaufen und wahrscheinlich auf Basis der Situation in Syrien einen Schutzstatus erhalten. Dann hätte die Gefahr eines Anschlags in Bulgarien bestanden.
Auch die Forderung nach einem zeitlich unbegrenzten „Abschiebegewahrsam“ ist populistisch und tritt den Rechtsstaat mit Füßen. Sie verstößt gegen Verfassungs- und Europarecht. Maßstäbe dafür legen die Art.15ff EU-Rückführungs-Richtlinie fest. Erst jüngst hat die Ampel-Mehrheit im Bundestag zudem mit dem Hau-Ab-Gesetz 3 (dem sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz) die Möglichkeiten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam erweitert und verschärft. Doch es ist ein Irrglaube, die Inhaftierung vor Abschiebungen würde nur vorbestrafte Menschen betreffen. Aus der Praxis der Dokumentationen des Abschiebungsreporting NRW ist bekannt, dass viele Menschen in Abschiebehaft genommen werden, ohne dass sie jemals Straftaten verübt haben oder als Gefährder gegolten haben.
Auch Menschen mit Vorstrafen sind natürlich selbst Träger von Grundrechten und ihnen kann nicht zeitlich unbegrenzt die Freiheit entzogen werden, sofern eine Abschiebung überhaupt noch nicht konkret im Raum steht oder eine Strafhaft bereits vollzogen worden ist. Unbegrenzten Freiheitsentzug auf Vorrat gibt es in einem Rechtsstaat nicht. Zudem halten sich die staatlichen Stellen schon bisher vielfach nicht an die selbst gesetzten Regeln. Verhängte Abschiebehaft erweist sich nachträglich sehr häufig als rechtswidrig, auch in Nordrhein-Westfalen. Eine transparente Statistik der Landesregierung gibt es auch dazu jedoch nicht. Im vergangenen Jahr hat NRW knapp 1.400 Menschen im Abschiebegefängnis Büren inhaftiert. Zudem werden regelmäßig Frauen und weiblich gelesene Personen aus NRW im Abschiebegefängnis Ingelheim in Rheinland-Pfalz inhaftiert.
Die Forderungen nach mehr Abschiebehaft werden auch durch ungenaue Berichterstattung begünstigt. So behauptete der SPIEGEL bereits zwei Tage nach dem Anschlag, nachdem die ersten Informationen über das frühere Asylverfahren des tatverdächtigen Mannes und über einen gescheiterten Abschiebeversuch nach Bulgarien bekannt geworden waren: „Eine Ausschreibung zur Festnahme unterblieb wohl, offenbar, weil al H. als unauffällig galt und es ohnehin kaum ausreichend Abschiebehaftplätze gibt.“
Andere Medien übernahmen diese Darstellung des SPIEGEL. Die nordrhein-westfälischen Behörden hatten den tatverdächtigen Mann im Juni 2023 in einem Landeslager in Paderborn aufgesucht, um ihn auf Grundlage der Dublin-Verordnung nach Bulgarien abzuschieben. Sie hatten ihn allerdings nicht angetroffen.
Die Behauptung in den Presseberichten, es gäbe „kaum ausreichend Abschiebehaftpätze“, trifft für Nordrhein-Westfalen keineswegs zu. Das Bundesland hat das bundesweit größte Abschiebegefängnis in Büren (Kreis Paderborn), das 175 Plätze hat und das nach Angaben der Landesregierung im Jahr 2023 monatlich durchschnittlich mit 70 Menschen belegt war. Aufgrund der Größe von Büren hat die Landesregierung im Dezember 2023 Pläne für ein weiteres Abschiebegefängnis in Düsseldorf aufgegeben.
Auch das Geraune mancher Journalist:innen, der Tatverdächtige habe in seinem Asylverfahren sehr genau gewusst, was rechtlich zu tun sei, befremdet. Der Rechtsstaat mit all seinen Garantien steht allen Menschen zu. Bis dato ist nicht bekannt, ob der Tatverdächtige bereits radikalisiert nach Deutschland gekommen ist, vielleicht sogar geschickt worden ist, oder ob erst hier angeworben bzw. radikalisiert worden ist. Dass er Rechtsmittel gegen eine Abschiebung nach Bulgarien auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung suchte, ist ein ziemlich normaler, alltäglicher Vorgang in Asylverfahren, gibt es doch seit Jahren vielfache Berichte über Misshandlungen und Menschenrechtsverletzungen im bulgarischen Asylsystem. Hier ein strategisches Verhalten zu beklagen und zugleich anzudeuten, dass Menschen im Asylverfahren solcherlei rechtsstaatliche Garantien gar nicht benötigen würden, ist unredlich, werden doch erneut alle anderen Schutzsuchenden indirekt mit in Mithaftung genommen für die Tat eines Einzelnen. Auch dass ein Asylantragsteller eine Anwältin in einem anderen Bundesland zu Rate zieht, ist angesichts des Mangels geeigneter Anwält:innen ein völlig normaler Vorgang. Mittlerweile hat sich die Dynamik der Debatte allerdings bereits weiterentwickelt und stellt auch Beratungsstellen und NGOs mit unter Generalverdacht. Ministerpräsident Wüst sprach der Westfalenpost zufolge von „Schlupflöchern im Asylsystem, die ausgenutzt werden von fachkundig beratenen Leuten“. Erinnerungen an die frühere Kampagne gegen eine vermeintliche „Anti-Abschiebe-Industrie“ werden wach. Dabei ist völlig klar: Menschen
im Asylverfahren haben Rechte. Und dazu zählt auch die Unterstützung von Beratungsstellen und Anwält:innen. Nur weil einzelne Menschen später Straftaten begehen oder sich als islamistische Terroristen erweisen, kann dies nicht zur Folge haben, die Rechte aller Schutzsuchenden in Frage zu stellen bzw. zu beschneiden.
Der Verweis auf ein dysfunktionales Dublin-System und ein vermeintliches „Vollzugsdefizit“ übersieht, dass die Dublin III-Verordnung ein zutiefst unsolidarisches Rechtssystem darstellt, mit dem die Verantwortung für Schutzsuchende einseitig auf die EU-Außengrenzen verlagert wird. Soziale Bezüge von Menschen finden hingegen keine hinreichende Berücksichtigung. Die Menschenrechtsverletzungen in einigen Dublin-Mitgliedstaaten sind zudem so zahlreich, dass viele Abschiebungen schon seit Jahren vor den deutschen Verwaltungsgerichten gestoppt werden. Immer wieder gab es auch richtungsweisende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, etwa zu den systemischen Mängeln und Menschenrechtsverletzungen im griechischen oder ungarischen Asylsystem. Manche Staaten, wie zurzeit Italien, nehmen auf Grundlage politischer Entscheidungen seit einiger Zeit auch niemanden zurück.
Seit Jahren ist das bürokratische Dublin-System für Deutschland zudem vielfach ein Nullsummenspiel, schieben doch andere Dublin-Staaten wiederum Menschen auf der gleichen Rechtsgrundlage nach Deutschland ab.
Flucht-Ministerin Josefine Paul und Vizeministerpräsidentin Mona Neubaur betonten jedoch, dass die Umsetzung der Dublin III-Verordnung konsequent erfolgen soll. Der Stadtdirektor von Krefeld Markus Schön forderte im WDR die Zentralisierung aller Dublin-Abschiebungen bei zentralen Behörden des Landes. Rechtsstaatliche Garantien im Dublin-Verfahren werden als „Bürokratie-Wahn“ abgetan. Ministerin Paul befürwortete dagegen eine Verlagerung der kompletten Zuständig für Dublin-Verfahren auf die Bundesebene.
Flucht-Ministerin Josefine Paul hat am Mittwoch erste Maßnahmen nach dem Angriff von Solingen angekündigt. Es soll weiter tief in die Grundrechte aller Schutzsuchenden eingegriffen werden. So sollen die Zentralen Ausländerbehörden in NRW ihr zufolge zukünftig einen direkten Zugriff auf das Anwesenheitsportal der Landeslager erhalten, damit sie jederzeit vor geplanten Abschiebungen sehen können, wer zum Essen oder Schlafen in den Unterkünften anwesend sei und entsprechende Behördenzugriffe besser planbar seien. Ein entsprechender Erlass der Landesregierung, der dem Abschiebungsreporting NRW bisher nicht vorliegt, soll in dieser Woche an die zuständigen Behörden verschickt worden sein. Derweil bleibt es Behörden aber weiter verboten, Betroffene über Abschiebungstermine zu informieren. Rechtsstaatlich ist dieser Vorschlag problematisch: Ein Rechtsstaat kann nicht einfach die Rechte tausender unbeteiligter Menschen einschränken und faktisch immer geschlossenere Lager aufbauen, nur um einzelne Menschen leichter abschieben zu können. In den Landesunterkünften in NRW lebten Anfang Juni 2024 rund 23.000 Geflüchtete, von denen viele einen Schutzstatus erhalten.
Das in Nordrhein-Westfalen bereits bestehende technische System der Überwachung in den Lagern wird damit noch weiteren Behörden zugänglich gemacht. Schon jetzt verlangen die Bezirksregierungen, denen die Landeslager unterstehen, von den in der Einrichtung tätigen Betreuungsverbänden die tagesgenaue elektronische Anwesenheitserfassung der dort untergebrachten Menschen. Wer einen Tag lang nicht in der Unterkunft registriert wird, soll von Seiten der Betreiber direkt an die Bezirksregierung gemeldet werden. Auch ob jemand sein Essen in der Unterkunft in Anspruch nimmt, wird bereits technisch erfasst.
Am heutigen Donnerstag, 29. August 2024, gibt es eine Sonderausschusssitzung von Innen- und Integrationsausschuss im Landtag geben. Fluchtministerin Paul und Innenminister Reul sollen weitere Antworten geben. Am Freitag, 30. August 2024 soll zudem auf Antrag der Landesregierung das Landtagsplenum in einer Sondersitzung tagen. Die FDP-Fraktion hat bereits angedeutet, dass sie die Beantragung eines Untersuchungsausschuss in Betracht zieht.