Bereits die Hälfte aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat sich für die Nutzung der sog. Opt-Out-Möglichkeit und damit (vorerst) gegen die Einführung der Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden. Nach Berechnungen der GGUA Münster leben in den Opt-Out-Kommunen rund 60 Prozent der Gesamtbevölkerung NRWs – und damit angesichts der quotenbasierten Verteilung auch etwa 60 Prozent aller kommunal zugewiesenen Flüchtlinge.
Das breite „Nein“ zur Bezahlkarte ist ein Erfolg! Denn: Bei der Bezahlkarte handelt es sich um ein Diskriminierungsinstrument, das die finanzielle Autonomie geflüchteter Menschen und ihre gesellschaftliche Teilhabe massiv einschränkt. So werden durch das Bargeldlimit von monatlich 50€ selbst kleine alltägliche Ausgaben zur Herausforderung, während das sog. „White-List“-System, das Überweisungen nur an freigeschaltete Bankverbindungen zulässt, den bargeldlosen Zahlungsverkehr erheblich erschwert.
Zudem, so warnen auch zahlreiche Kommunalverwaltungen, beansprucht die Bezahlkarte viele – ohnehin schon knappe – Ressourcen. Entgegen dem mit ihrer Einführung verbundenen Ziel des Bürokratieabbaus führt die Karte, insbesondere im Vergleich zur Leistungsgewährung per Kontoüberweisung, zu einem deutlichen Mehraufwand. Sie erfordert nämlich nicht nur anfänglich eine komplette Umstellung des Auszahlungssystems, sondern geht auch mit laufenden Prüfaufträgen für Überweisungen und Anpassungen des Bargeldanteils einher. Für die Schaffung zusätzlicher Stellen bei den Sozialämtern, die angesichts dieser Mehrarbeit benötigt werden, fallen enorme finanzielle Kosten an.
Wir appellieren daher an Sie:
– Falls Ihre Kommune bislang weder einen Opt-Out-Beschluss gefällt noch mit der Einführung der Bezahlkarte begonnen hat: Setzen Sie sich gegenüber dem Stadt-/Gemeinderat für eine Absage an das Kartenmodell ein! So bleibt das bewährte System eigener (Basis-)Konten bestehen. Schutzsuchende können weiterhin selbstbestimmt über ihre Leistungen verfügen und die Kommune kann von vornherein den mit der Bezahlkarte verbundenen Verwaltungsaufwand vermeiden.
– Falls Ihre Kommune die Bezahlkarte derzeit einführt bzw. bereits eingeführt hat: Machen Sie auf die konkreten Auswirkungen dieser restriktiven Form der Leistungsgewährung für die Betroffenen und auf die zusätzliche Belastung der Behörde aufmerksam! Regen Sie auf dieser Grundlage jetzt noch einen Opt-Out-Beschluss, der gemäß der Bezahlkartenverordnung NRW ausdrücklich auch nach Einführung der Karte möglich bleibt, an!
– Falls Ihre Kommune die Nutzung der Opt-Out-Regelung beschlossen hat: Stellen Sie sicher, dass die Kommune bei ihrem „Nein“ zur Bezahlkarte bleibt! Bringen Sie sich – insbesondere wenn Ihre Stadt bzw. Gemeinde nach einem zunächst nur vorläufigen Opt-Out-Beschluss eine endgültige Entscheidung vorbereitet – in die kommunalpolitische Debatte ein!
Wir bitten Sie darüber hinaus, uns von Ihren Erfahrungen sowohl hinsichtlich des kommunalpolitischen Prozesses rund um die Einführung der Bezahlkarte bzw. den Opt-Out als auch zur Praxis der Bezahlkarte zu berichten (an: ehrenamt2(at)frnrw.de)! Orientieren Sie sich gerne an den Punkten aus unserer „Im Fokus“-Umfrage für den Monat April.

