Bislang haben sich mindestens 161 von insgesamt 396 Städte und Gemeinden gegen die Bezahlkarte für Geflüchtete entschieden. Dies entspricht einer Quote von über 40 Prozent. In diesen 161 Kommunen leben 50 Prozent der Einwohner*innen von NRW und damit (in etwa) auch der kommunal zugewiesenen Flüchtlinge. Das heißt: Jede zweite Geflüchtete, die in NRW kommunal zugewiesen ist, wird erfreulicherweise keine Bezahlkarte erhalten. Stattdessen werden Sozialleistungen nach dem AsylbLG wie bisher weiter auf das Konto überwiesen. Die Zahl der Kommunen, die sich aus guten Gründen für diese „Opt-Out-Lösung“ entscheidet, wächst dabei wöchentlich. Es ist davon auszugehen, dass nur eine Minderheit der Kommunen sich letztlich für die bürokratische, teure und diskriminierende Bezahlkarte entscheiden wird.
Eine ständig aktualisierte Übersicht über die Kommunen, die sich bereits gegen die Bezahlkarte entschieden haben, gibt es hier sowie vom Flüchtlingsrat NRW.
Die Entscheidungen der Kommunen gegen die Bezahlkarte erfolgen übrigens oft auf Antrag der Stadtverwaltungen und in vielen Fällen mit großer Mehrheit oder sogar einstimmig. Viele Kommunalpolitiker*innen und die Verwaltungen vor Ort sind somit wesentlich pragmatischer und weniger ideologiegeleitet als die Politik auf Bundesebene. Die Entscheidung gegen die Bezahlkarte wird aufgrund von Sachargumenten getroffen und nicht aus ideologischen Motiven. Und das hat gute Gründe. Denn die Bezahlkarte ist in erster Linie ein autoritäres und rechtspopulistisches Projekt ohne erkennbaren Nutzen und mit hohen Kosten. Die Einführung der Bezahlkarte bedeutet unter anderem:
– ein ineffizientes Parallelsystem zum Girokonto
– mehr Bürokratie
– mehr Arbeits- und Personalaufwand für die Verwaltung. Diese werden für die Kommunen besonders groß, weil in NRW jede einzelne Überweisung von der Bezahlkarte geprüft und genehmigt werden muss („Whitelist“).
– hohe zusätzliche Kosten für die Kommunen und die Bundesländer. Nach unseren Schätzungen würde eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte bundesweit über 150 Millionen Euro kosten (siehe hier).
– Rechtsunsicherheit in der Umsetzung
– die Verhinderung gesellschaftlicher Teilhabe und die Gefahr sozialer Exklusion für die Leistungsberechtigten
– Bevormundung und Gängelung der Leistungsberechtigten.
– einen Baustein für den autoritären und ideologisch motivierten Umbau des Sozialstaats.
Ausführlichere Informationen und Hintergründe zu diesen Argumenten gibt es ein einer Stellungnahme für den Landtag NRW.

