Donnerstag 06. September 2012
Ein Staatsangehöriger aus Luxemburg kann auch in Deutschland Hartz IV-Leistungen beantragen, wenn er sich hierzulande auf Arbeitssuche befindet. Grundlage hierfür ist das Europäische Fürsorgeabkommen, so das Landesssozialgericht Rheinland-Pfalz in dem Urteil mit dem Aktenzeichen L 3 AS 250/12 B ER.