Leitfaden bei drohender Abschiebung für Bildungseinrichtungen

Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt

Über die versuchte Abschiebung eines syrischen Mädchens während des Sportunterrichts aus einer Grundschule in Naumburg in der vergangenen Woche wird breit diskutiert. „Wir sind entsetzt über das Vorgehen von Ausländerbehörde und Ordnungskräften, die ein zehnjähriges Mädchen aus der Schulturnhalle abgeführt haben. Das Mädchen soll sich aus Angst an die Lehrerin geklammert haben.“, sagt Martina Fuchs, Sprecherin des Flüchtlingsrates. „Wir fordern die Verantwortlichen auf, diesen Vorgang zu untersuchen. Das Innenministerium muss per Weisung an die Ausländerbehörden klarstellen, dass keine Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen und anderen Schutzräumen (z.B. Krankenhäusern) heraus statt finden dürfen.“, so Fuchs weiter.

Vor allem für das gewaltsam mitgenommene Mädchen, aber auch für die Mitschüler*innen und die Lehrkräfte kann ein solcher Eingriff psychische Folgen nach sich ziehen. Schulen müssen Schutzräume sein, in denen Kinder sicher und vertrauensvoll lernen können.

Die Verunsicherung bei Schulleitungen, Lehrkräften und Erzieher*innen über ihren Handlungsspielraum bei der drohenden Abschiebung eines Kindes aus der Schule oder einer anderen Einrichtung ist groß. Der Leitfaden bei drohender Abschiebung eines Kinder oder Jugendlichen von GEW Sachsen-Anhalt und Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt soll Orientierung bieten. Er zeigt Handlungsmöglichkeiten, Rechte und Pflichten von Bildungseinrichtungen auf.

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