Eine Weisung der BA sieht vor, dass die Vorrangprüfung bei Zustimmungen zu Beschäftigungen nach der Westbalkanregelung (§26 Abs.2 BeschV) sowie zu qualifikationsunabhängigen Beschäftigungen von Menschen aus den westlichen Industriestaaten („Best-Friends-Regelung“, §26 Abs.1 BeschV) bis auf weiteres ausgesetzt wird.
Die Weisung ist bereits seit November 2023 in Kraft, allerdings bisher nicht bekannt gewesen.
Die Aussetzung der Vorrangprüfung ist zweifellos sinnvoll. Aber es ist jedenfalls bemerkenswert, dass die BA per Weisung die in der Beschäftigungsverordnung ausdrücklich vorausgesetzte Vorrangprüfung aussetzen kann.