Keine Neu-Ausstellung afghanischer Pässe und Tazkiras in Deutschland möglich

Das MKJFGFI NRW teilt in einem Erlass vom 19. September 2022 mit, dass in den afghanischen Vertretungen in Deutschland bis auf weiteres die Beschaffung neuer Reisepässe grundsätzlich nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Ausstellung und Korrektur von Tazkiras. Lediglich die Verlängerung von Pässen sei möglich. Das Ministerium weist darauf hin, dass in diesen Fällen der Unmöglichkeit der Passbeschaffung die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer*innen zu nutzen sei.

Der Erlass zitiert aus einem Informationsschreiben des BMI:
„Mit anliegender Verbalnote informiert die Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin darüber, dass derzeit die Botschaft und die Generalkonsulate der Islamischen Republik Afghanistan in Deutschland grundsätzlich keine neuen Passanträge annehmen können. Eine Ausstellung von neuen Pässen erfolgt nur in Ausnahmefällen. Es sei nicht absehbar, wann Anträge zur Ausstellung neuer Pässe wieder entgegengenommen und bearbeitet werden können. Dies gilt auch für die Ausstellung und Korrektur von Tazkiras. Pässe können jedoch für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren verlängert werden. Aufgrund dieser Informationen der afghanischen Botschaft ist die Beschaffung neuer Reisepässe derzeit auf absehbare Zeit nicht möglich und daher nicht zumutbar.
Sofern Bescheinigungen über die Nichtausstellung von neuen Pässen den Antragstellern erteilt werden, sind diese für die Prüfung der Zumutbarkeit der Passbeschaffung heranzuziehen. In den Fällen, in denen eine Verlängerung des afghanischen Passes nicht in Betracht kommt und auch kein Ausnahmefall einer Passausstellung gegeben ist, sind die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eines Passersatzes, wie die Ausstellung eines Ausweisersatzes oder Reiseausweises für Ausländer, zu nutzen. …“

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