Die Änderungen zur Fachkräfteeinwanderung („Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“) sind am 16. August 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist nun klar, wann die einzelnen Teile in Kraft treten werden:
18. November 2023:
Artikel 1. Das sind vor allem die Änderungen bei der Blauen Karte und der Rechtsanspruch auf §18a/b (mit den sich daraus ergebenden neuen Zweckwechselmöglichkeiten z.B. aus einem Schengenvisum).
1. März 2024:
Der mit Abstand größte Teil der vorgesehenen Änderungen (Art.2). Dazu gehören unter anderem die Regelungen zum Spurwechsel nach zurückgenommenem Asylverfahren, zur neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis §16g statt Ausbildungsduldung, die Erweiterung der Nebenverdienstmöglichkeiten usw.
1. Juni 2024:
Art.3: Die Regelungen zum Punktesystem („Chancenkarte“).

