Inkrafttreten der Änderungen zur Fachkräfteeinwanderung

Die Änderungen zur Fachkräfteeinwanderung („Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“) sind am 16. August 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist nun klar, wann die einzelnen Teile in Kraft treten werden:

18. November 2023:
Artikel 1. Das sind vor allem die Änderungen bei der Blauen Karte und der Rechtsanspruch auf §18a/b (mit den sich daraus ergebenden neuen Zweckwechselmöglichkeiten z.B. aus einem Schengenvisum).

1. März 2024:
Der mit Abstand größte Teil der vorgesehenen Änderungen (Art.2). Dazu gehören unter anderem die Regelungen zum Spurwechsel nach zurückgenommenem Asylverfahren, zur neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis §16g statt Ausbildungsduldung, die Erweiterung der Nebenverdienstmöglichkeiten usw.

1. Juni 2024:
Art.3: Die Regelungen zum Punktesystem („Chancenkarte“).

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